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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA) Der Regionale
Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP) vom
07.10.2005 lässt hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten
für Windenergieanlagen keine Mängel erkennen.

28.06.2006, Magdeburg – 10

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 010/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/06

 

 

 

Magdeburg, den 28. Juni 2006

 

 

 

(OVG LSA) Der Regionale

Entwicklungsplan für die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (REP) vom

07.10.2005 lässt hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten

für Windenergieanlagen keine Mängel erkennen.

 

 

 

Dies

hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Urteil vom

22.06.2006 (Az: 2 L 23/04) entschieden.

 

In

diesem Verfahren begehrt die Klägerin die Baugenehmigung für die Errichtung von

zwei Windenergieanlagen auf Grundstücken in der Gemarkung Lebien außerhalb von

Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Die Ablehnung der Baugenehmigung

begründete der Landkreis Wittenberg im Januar 2002 auch damit, dass die geplanten Standorte nicht innerhalb eines Eignungsgebiets für Windenergieanlagen des Regionalen

Entwicklungsprogramms für den Regierungsbezirk Dessau lägen. In einem Urteil

vom November 2004 (2 K 144/01), das in Fachkreisen viel Aufsehen erregt hatte,

hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass das alte Regionale

Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle vom 21.03.2000 nichtig ist.

Dies galt auch in Folge für die Programme der ehemaligen Regierungsbezirke

Magdeburg und Dessau.

 

Zwischenzeitlich

hat der Planungsverband Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg einen Regionalen

Entwicklungsplan erarbeitet. Zu diesem neuen REP entschied das

Oberverwaltungsgericht nunmehr im Urteil vom 22.06.2006, dass dieser Plan keine wirksamkeitshindernden formellen oder materiellen Mängel erkennen lässt. Das

Oberverwaltungsgericht sah sich bei seiner Entscheidung allerdings nicht dazu

verpflichtet, den REP gleichsam ungefragt vollumfänglich unter allen denkbaren

formellen und materiellen Gesichtspunkten zu prüfen. Vielmehr berücksichtigte

es in erster Linie nur die von der Klägerin im Berufungsverfahren gegen die

Wirksamkeit den REP vorgebrachten Einwände und beschränkte sich im Übrigen auf

eine Offensichtlichkeitskontrolle.

 

 

 

Impressum:

 

Oberverwaltungsgericht

des Landes Sachsen-Anhalt

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