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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA) Die Entscheidung, das
Gebiet des ehem. Militärflugplatzes Zerbst nicht als Eignungsgebiet für
Windenergieanlagen auszuweisen, wird im Rahmen eines Eilverfahren vom OVG
Sachsen-Anhalt nicht beanstandet. 

06.07.2006, Magdeburg – 11

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 011/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/06

 

 

 

Magdeburg, den 6. Juli 2006

 

 

 

(OVG LSA) Die Entscheidung, das

Gebiet des ehem. Militärflugplatzes Zerbst nicht als Eignungsgebiet für

Windenergieanlagen auszuweisen, wird im Rahmen eines Eilverfahren vom OVG

Sachsen-Anhalt nicht beanstandet. 

 

 

 

Dies entschied der 2. Senat des

Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 05.07.2006 (2 R

154/06).

 

Hintergrund dieses Verfahrens ist

folgender: Ein Unternehmen, das sich mit der Realisierung und Projektierung von

Windenergieanlagen beschäftigt, hat bei den zuständigen Behörden die

Genehmigung für die Errichtung von 24 WEA auf dem ehemaligen russischen

Militärflugplatz Zerbst beantragt. Diese Anträge sind noch offen. Am 07.10.

2005 hat die Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Dessau einen neuen Regionalen

Entwicklungsplan beschlossen. Dieser Plan weist für das Gelände des ehemaligen

Militärflugplatzes Zerbst weder ein Vorrang- noch ein Eignungsgebiet für Windenergieanlagen aus. Das Windenergieunternehmen hat den Plan sowohl in einem Normenkontrollverfahren als

auch im Eilrechtschutz angegriffen. Mit Beschluss vom 04.07.2006 hat das

Oberverwaltungsgericht den Eilantrag jetzt abgelehnt. Das Gericht begründete

seine Entscheidung dazu im wesentlichen wie folgt: Die Entscheidung des

Regionalen Planungsverbands, den ehemaligen Militärflugplatz nicht für die

Errichtung von Windenergieanlagen, sondern weiterhin als Landeplatz auszuweisen, ist nicht offenkundig abwägungsfehlerhaft. Es erscheint  plausibel, ein

schon früher als Flugplatz genutztes Gelände auch künftig als Flugplatz zu

nutzen oder sich diese Nutzungsmöglichkeit auch für die Zukunft offen zu

halten, auch wenn sich die Nutzung einer solchen ¿Konversionsfläche¿ als

Eignungsgebiet anbieten sollte. Der vom Planungsverband weiter vorgetragene

Gesichtspunkt, der Windpark ¿Straguth¿ sei bereits durch Bebauungsplan festgesetzt und der Windpark ¿Meinsdorfer Weg¿ bereits genehmigt, so dass mit der Ausweisung

eines (weiteren) Eignungsgebiets auf dem (ehemaligen) Flugplatzgelände zwischen

diesen Standorten der erforderliche Abstand zwischen Windparks von 5 km nicht

eingehalten werde, kann nicht als sachfremd angesehen werden.

 

Mit Urteil vom 22.06.2006 (2 L

23/04) hatte das Oberverwaltungsgericht bereits entschieden, dass der Regionale

Entwicklungsplan für die Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg vom 07.10.2005

auch sonst hinsichtlich der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten für

Windenergieanlagen keine Mängel erkennen lasse.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Schönebecker Straße 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 606-7066

Fax: (0391) 606-7029

Mail:

pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

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