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Pressemitteilungen der Justiz
(LG SDL) Prozessauftakt im Strafverfahren
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
12.01.2007, Hansestadt Stendal – 1
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 001/07
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 001/07
Stendal, den 11. Januar 2007
(LG SDL) Prozessauftakt im Strafverfahren
wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Beweisaufnahme, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte, wurde
abgeschlossen.
Heute muss sich der 50jährige Angeklagte Willi B. aus Salzwedel vor der
Jugendkammer des Landgerichts Stendal wegen schwerer sexuellen Missbrauchs von
Kindern verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom Januar 2006 bis
Mitte Juli 2006 in zehn Fällen den Geschlechtsverkehr mit der damals 11jährigen
Julia R. durchgeführt und das Kind im März/April 2006 dabei geschwängert zu
haben. Julia ist die Tochter einer Bekannten des Angeklagten. Er hatte zuvor
Erziehungsaufgaben für das Mädchen übernommen. Sollten sich die Vorwürfe
bestätigen, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei bis fünfzehn
Jahren.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 01.08.2006 in dieser Sache in
Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat sich im
Ermittlungsverfahren geständig eingelassen. Die Jugendkammer unter dem Vorsitz
von Hilmar Rettkowski hat nach Verlesung der Anklage auf Antrag der
Verteidigung die Öffentlichkeit für die Dauer der Beweisaufnahme
ausgeschlossen. Zur Begründung, dass Umstände aus dem persönlichen
Lebensbereich des Mädchens zur Sprachen kommen würden, der öffentliche
Erörterung die Interessen der Geschädigten verletzen würden.
Die Beweisaufnahme konnte noch heute abgeschlossen werden. Es waren
fünf Zeugen geladen. Auf die Vernehmung des Mädchen wurde von allen
Prozessbeteiligten verzichtet. Die Mutter, eine behandelnde Ärztin und zwei
Polizeibeamten sagten zur Sache aus. Anschließend machte eine psychiatrische Sachverständige aus dem
Forensischen Krankenhaus Uchtspringe Ausführung zur Schuldfähigkeit des
Angeklagten. Das Abstammungsgutachten der Rechtsmedizin der Universität
Magdeburg wurde verlesen. Weitere Angaben über den Inhalt der Beweisaufnahmen
sind aus den Gründen des Ausschlusses der Öffentlichkeit nicht möglich.
Die Verhandlung wird am 16.01.2007, 9.00 Uhr, Saal 218 öffentlich
fortgesetzt. Es ist damit zu rechnen,
daß in der Sitzung die Schlussvorträge entgegen genommen und das Urteil
verkündet wird.
Julia R. befindet sich seit dem Beginn des Ermittlungsverfahrens in der
Obhut einer Pflegefamilie. Ihre Schwangerschaft wurde zum Schutz der werdenden
Mutter abgebrochen. Sie ist dem Prozess drei Tage vor dem Beginn der
Verhandlung als Nebenklägerin beigetreten.
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