Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LSG LSA) Kein Anspruch auf
Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme
29.01.2007, Halle (Saale) – 1
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 001/07
Halle, 25. Januar 2007
(LSG LSA) Kein Anspruch auf
Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme
Die gesetzlichen
Krankenkassen müssen grundsätzlich nicht die Kosten einer ¿Bodylift¿¿Operation
zur Entfernung überschüssiger Hautfalten übernehmen, die infolge einer extremen
Gewichtsabnahme aufgetreten sind. Der Kläger hatte sein Körpergewicht innerhalb
von drei Jahren durch Sport und Diät um 70 kg reduziert. Als Folge sind
lappenförmige schlaffe Hautfalten im Bereich von Brust und Bauch sowie
Hauterschlaffungen der Arme und Oberschenkel verblieben. Der Antrag bei seiner
Krankenkasse auf Kostenübernahme einer Hautstraffungsoperation blieb ohne
Erfolg.
Das Landessozialgericht
hat einen solchen Anspruch ebenfalls abgelehnt. Eine Kostenübernahme ist nicht
zulässig, um die Verbesserung des Gesundheitszustands durch die Gewichtsabnahme
zu honorieren. Vielmehr muss eine behandlungsbedürftige Krankheit bestehen. Bei
dem Kläger liegt aber keine körperliche Anormalität von Krankheitswert vor.
Dauerhaft nicht behandelbare Hautentzündungen sind nicht vorhanden. Der Hautüberschuss
führt auch nicht zu einer schweren körperlichen Entstellung. Dies würde
voraussetzen, dass man beim flüchtigen Anblick des Klägers in angezogenem
Zustand Erschrecken, Abscheu oder eine anhaltende Abneigung empfinden könnte.
Selbst wenn die Hauterschlaffung zu einer psychischen Erkrankung geführt hat,
ist eine Operation zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Psychische
Störungen sind Folge der Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper und nur mit den
Mitteln der Psychotherapie und Psychiatrie zu behandeln.
(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,
Urteil vom 16. November 2006 ¿ L 4 KR 60/04).
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