Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LVerfG LSA) Mündliche
Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am Freitag, den 09.02.2007 um
10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenunternehmens
gegen das Glückspielgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (Aktenzeichen: LVG
19/05).
05.03.2007, Dessau-Roßlau – 1
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 001/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07
Magdeburg, den 1. Februar 2007
(LVerfG LSA) Mündliche
Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht am Freitag, den 09.02.2007 um
10:00 Uhr über die Verfassungsbeschwerde eines privaten Sportwettenunternehmens
gegen das Glückspielgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (Aktenzeichen: LVG
19/05).
Durch
das am 30.12.2004 in Kraft getretene Glücksspielgesetz regelt das Land Sachsen-Anhalt, dass ein Unternehmen, welches die Beteiligung an Glücksspielen gewerblich
vermittelt, einer Erlaubnis nach dem Glücksspielgesetz bedarf. Für eine Übergangszeit von 3 Jahren soll diese Erlaubnispflicht für Vermittlung von Glücksspielen durch landeseigene Unternehmen nicht gelten. Die Verfassungsbeschwerdeführerin, eine zugelassene
Buchmacherin für Pferdesportwetten, die ihr Wettangebot seit August 2000 auch
auf andere Sportwetten ausgedehnt hatte, hält diese Regelung, die die landeseigenen Sportwettenanbieter begünstigt, für verfassungswidrig, weil sie gegen die
Berufsfreiheit und gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Mit diesem
Verfahren will sie die Gleichstellung mit den landeseigenen Sportwettenanbietern erreichen.
Impressum:
Landesverfassungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
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Fax: (0340) 202-1560
Mail:
pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
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