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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

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Pressemitteilungen der Justiz

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2008:

28.02.2008, Dessau-Roßlau – 5

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

Dessau, den 27. Februar 2008

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2008:

Vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im März 2008 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1.

Den Auftakt bildet am 04.03.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer gegen einen 19-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Er soll im Zuge einer familiären Auseinandersetzung im August 2006 in der elterlichen Wohnung zunächst auf seinen Vater und sodann auch auf die hinzugerufenen Polizeibeamten eingeschlagen und diese unter anderem als Nazis und Idioten beschimpft haben. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray soll es gelungen sein, den alkoholisierten Angeklagten zur Räson zu bringen. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen ihn unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, weil der Angeklagte bereits unter laufender Bewährung stand. Das Verfahren ist nicht öffentlich, weil der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war.

Gleichfalls am 04.03.2008 verhandelt die 7. Strafkammer mehrere Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 45-jährigen Mann aus Teutschental wegen Betruges im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Kredites (Tatzeit: 2001; Tatort: Bitterfeld). Um 12.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 40-jährigen pakistanischen Staatsangehörigen wegen Betruges in vier Fällen. Er soll als Inhaber eines Ladengeschäfts in Wittenberg unter Vorspiegelung falscher Umstände Kunden zum Abschluss von Mobilfunkverträgen überredet, die Telefone letztlich aber selbst verwendet und den Geschädigten hierdurch einen Gesamtschaden von etwa 3.000,- ¿ zugefügt haben (Tatzeit: Frühjahr 2005). Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verhängt und diese nicht zur Bewährung ausgesetzt. Ein weiterer Tatvorwurf betrifft die betrügerische Bestellung eines Laptops bei einem Versandhandel unter einem fremden Namen, den das Amtsgericht Wittenberg mit einer weiteren Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten geahndet hat. Gegen beide Verurteilungen richten sich die Berufungen des Angeklagten. Um 13.00 Uhr schließlich muss sich die Kammer mit der Berufung eines 25-jährigen Angeklagten aus Köthen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg befassen, das wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe verhängt hat (Tatzeit: 19.11.2006; Tatort: Jessen).

2.

Vor der 3. Strafkammer findet am 05.03.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 31-jährigen Mann aus Hobeck statt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Juli 2006 nach einem Dorffest in Hobeck eine Frau in seine Wohnung gelockt und dort vergewaltigt zu haben. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

3.

Die 6. Strafkammer hat sich am 06.03.2008 um 09.00 Uhr mit dem gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus Köthen gerichteten Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auseinanderzusetzen (Tatzeit: 16.12.2005; Tatort: Köthen). Die Tat ist zunächst im Strafbefehlsverfahren vor dem Amtsgericht Köthen verfolgt worden. Da der Angeklagte allerdings wegen anderweitiger Delikte bereits zu einer mehrjährigen, noch nicht verbüßten Freiheitsstrafe verurteilt ist und die Bildung einer Gesamtstrafe in Betracht kommt, hat das Amtsgericht das Verfahren an das Landgericht Dessau-Roßlau abgegeben.

Ebenfalls am 06.03.2008 ab 09.00 Uhr verhandelt die 7. Strafkammer über die wechselseitigen Rechtsmittel sowohl des 55-jährigen italienischen Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft. Die Berufungen richten sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bernburg, mit dem gegen den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Er soll gemeinsam mit einem Mittäter am 05.12.2005 in Güsten offensichtlich beim Versuch des Diebstahls eines Pkw von dessen Eigentümer überrascht worden sein und diesen daraufhin mit einer Holzlatte gegen den Kopf geschlagen haben. Die Hauptverhandlung soll am 10.03.2008 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

Um 14.30 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen eine 44-jährige Frau aus Sennewitz wegen Betruges in 10 Fällen. Sie soll im Zeitraum von März bis Mai 2005 als geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH in betrügerischer Weise Firmenfahrzeuge betankt haben, indem sie den jeweiligen Betreibern der Tankstelle fingierte überweisungsträger vorgelegt haben soll. Der Gesamtschaden soll sich auf etwa 2.500,- ¿ belaufen, der zwischenzeitlich allerdings beglichen ist. Die Angeklagte hat zeitweilige Zahlungsschwierigkeiten geltend gemacht. Sie habe den Erhalt der insgesamt fünf Arbeitsplätze im Unternehmen sichern wollen. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen die Angeklagte eine Freiheitstrafe von acht Monaten verhängt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

4.

In einem Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 07.03.2008 um 09.00 Uhr hat sich der 22-jährige nigrische Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls zu verantworten. Nach dem Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme soll er am 07.10.2006 zunächst in einem Eiscafe in Dessau mit einem Stuhl und wenig später nach dem Verlassen des Lokals auf der Straße mit einer Bierflasche in Richtung einer Jugendlichen geworfen haben. Beide Wurfobjekte verfehlten ihr Ziel. Gegenstand des Verfahrens ist ferner der Diebstahl mehrerer Jeans sowie eines T-Shirts im Gesamtwert von über 500,- ¿ aus einem Warenhaus in Dessau (Tatzeit: 01.12.2006).

5.

Die 2. Strafkammer hat am 10.03.2008 ab 13.00 Uhr über die Berufung eines 22-jährigen Angeklagten aus Aken gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen zu entscheiden, mit dem gegen ihn wegen Diebstahls, Beleidigung, versuchter gefährliche Körperverletzung sowie versuchten Raubes eine Arbeits- sowie eine Geldauflage festgesetzt worden ist (Tatzeitraum: Mai 2006 bis März 2007; Tatorte: Aken und Köthen).

6.

Vor der 2. Strafkammer findet am 11.03.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen statt, gegen den das Amtsgericht wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt hat (Tatzeitraum: April 2005 bis Februar 2007; Tatort: Bitterfeld).

In einem Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer ebenfalls am 11.03.2008 um 09.00 Uhr liegt dem 40-jährigen Angeklagten aus Leipzig vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last. Er soll am 09.09.2005 auf der Bundesautobahn 9 im Amtsgerichtsbezirk Bitterfeld-Wolfen einen auf der linken Spur vor ihm fahrenden, deutlich langsameren Pkw rechts überholt, unmittelbar vor diesem wieder in die linke Spur gewechselt sein und sodann stark gebremst haben. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs soll daraufhin nach einer Gefahrenbremsung die Gewalt über seinen Pkw verloren und in die Leitplanke geschleudert sein, wobei er nicht unerhebliche Verletzungen erlitt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Angeklagte seine Fahrt ohne anzuhalten fortgesetzt haben. Das Amtsgericht hat den Tatvorwurf im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen und gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von insgesamt 5.600,- ¿ verhängt. Ferner hat es ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Wiedererteilung von einem Jahr und sechs Monaten festgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung des Angeklagten. Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 19.03.2008, 09.00 Uhr geplant.

7.

Gegenstand eines weiteren Berufungsverfahrens vor der 2. Strafkammer am 12.03.2008 um 09.00 Uhr ist der Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in insgesamt 30 Fällen, der sich gegen einen 21-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen richtet (Tatzeitraum: Juni bis Oktober 2006; Tatort: Greppin).

8.

Vor der 3. Strafkammer findet am 14.03.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 38-jährigen Mann aus Köthen wegen Trunkenheit im Verkehr statt (Tatzeit: 08.02.2007; Tatort: Baasdorf).

 

9.

Die 7. Strafkammer verhandelt am 18.03.2008 zwei Berufungsverfahren. Zunächst findet um 10.00 Uhr die Berufungshauptverhandlung gegen einen 43-jährigen Mann aus Leipzig wegen Betruges in neun Fällen statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Ende 2004 in sieben Fällen insgesamt drei Pfarrern in Eutzsch, Bad Schmiedeberg und Böblingen persönliche Notsituationen vorgespiegelt und sie auf diese Weise zur Herausgabe von Geldbeträgen veranlasst zu haben, deren Rückzahlung der Angeklagte von vornherein nicht beabsichtigt haben soll. Der hierdurch entstandene Gesamtschaden soll sich auf etwa 1.200,- ¿ belaufen. Die weiteren Vorwürfe betreffen betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Receivers sowie einer Zugfahrkarte. Das Amtsgericht Wittenberg hat gegen den vielfach einschlägig vorbestraften Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Hiergegen richtet sich dessen Berufung.

Um 13.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 29-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen wegen Körperverletzung (Tatzeit: 06.04.2007; Tatort: Gräfenhainichen).

10.

In einem weiteren Berufungsverfahren vor der 8. Strafkammer muss sich am 19.03.2008 ab 09.00 Uhr ein 36-jähriger Angeklagter aus Bitterfeld wegen versuchter und vollendeter Körperverletzung in insgesamt drei Fällen verantworten (Tatzeit: 05.09.2006; Tatort: Bitterfeld).

11.

Zwei Berufungsverfahren sind Gegenstand der Sitzung der 7. Strafkammer am 20.03.2008. Zunächst muss sich das Gericht ab 09.00 Uhr mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 52-jährigen Mann aus Köthen wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung befassen. Die Tat soll sich am 24.11.2006 im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits in einem Wohnhaus in Köthen ereignet haben. Der Angeklagte soll den Geschädigten im Keller zu Boden gestoßen, ihm Faustschläge und Fußtritte versetzt und überdies wüst beschimpft haben. Das Opfer befand sich anschließend etwa 10 Tage in stationärer Behandlung.

In der sich um 13.00 Uhr anschließenden Hauptverhandlung wenden sich die beiden 23-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen und Kemberg gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, mit dem gegen sie wegen gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von zehn Monaten bzw. einem Jahr und zwei Monaten verhängt worden sind (Tatzeit: 15.07.2007; Tatort: Bergwitz).

Auch die 8. Berufungskammer muss sich am 20.03.2008 um 09.00 Uhr mit einem Berufungsverfahren auseinander setzen, das den gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau gerichteten Vorwurf der Körperverletzung betrifft. Er soll als ursprünglicher Inhaber einer 2005 in Dessau eröffneten Gaststätte am 18.02.2007 in derselben übernachtet haben, obwohl deren Betrieb zu diesem Zeitpunkt schon einer neuen Inhaberin übertragen gewesen sein soll. Diese soll den Angeklagten dort mitsamt den Tageseinnahmen überrascht und erfolglos zur Herausgabe des Geldes aufgefordert haben. Sodann soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, in deren Verlaufe der Angeklagte der Geschädigten Schläge und Fußtritte versetzt und ihr Haare ausgerissen haben soll. Die von Passanten herbeigerufenen Polizeibeamten beendeten wenig später den Streit, bei dem auch der Angeklagte geringfügige Verletzungen davongetragen haben soll.

12.

In einem Berufungsverfahren vor der 1. Strafkammer am 25.03.2008 um 09.00 Uhr steht ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zur überprüfung, mit dem ein 21-jähriger Angeklagter aus Thalheim wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden ist, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Urteil ist sowohl vom Angeklagten als auch von der Staatsanwaltschaft angefochten. Das Verfahren betrifft mehrere Tatkomplexe im Zeitraum von Mai bis November 2006 in Zörbig und andernorts. Unter anderem soll der Angeklagte am 24.11.2006 von einer Bundeswehrkaserne in Oldenburg aus einem Bekannten per Funktelefon Bild- bzw. Videodateien übersandt haben, die Abzeichen und Wappen nationalsozialistischer Organisationen abbildeten und ihn selbst in Ausübung des "Hitler-Grußes" zeigten. Darüber hinaus soll er im Beisein weiterer Bundeswehrangehöriger das auf seinem Telefon gespeicherte "Horst-Wessel-Lied" abgespielt haben.

Gleichfalls am 25.03.2008 findet auch vor der 2. Strafkammer ab 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren statt, das sich gegen einen 21-jährigen sudanesischen Staatsangehörigen richtet, dem ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird (Tatzeit: 22.02.2007; Tatort: Stadtpark Dessau).

Zwei weitere Berufungsverfahren sind Gegenstand der Sitzung der 7. Strafkammer am 25.03.2008. Zunächst findet um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 37-jährigen, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Köthen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Diebstahls und Raubes statt (Tatzeitraum: Februar 2006 bis März 2007; Tatort: Köthen). Das Amtsgericht Köthen hat gegen den offenbar drogenabhängigen Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt und ferner seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Um 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 56-jährigen Mann aus Menslage/Bottorf wegen versuchten Prozessbetruges. Hintergrund des Verfahrens ist ein Freundschaftsspiel zwischen einer Fußballmannschaft aus Köthen und der Mannschaft des TSV 1860 München, für dessen Zustandekommen eine Vermittlungsprovision gezahlt worden sein soll, über deren Verbleib der Angeklagte in einem vorangegangenen Zivilrechtsstreit wahrheitswidrige Angaben gemacht haben soll. Die bereits mehrfach anberaumte Hauptverhandlung musste wiederholt verlegt werden, weil entweder der Angeklagte erkrankt war oder aber der als Zeuge geladene frühere Trainer des Münchener Profivereins nicht erschienen war, der nunmehr im kommenden Termin vernommen werden soll. Die Sitzung soll am 02.04.2008 um 13.00 Uhr fortgesetzt werden.

13.

Vor der 2. Strafkammer beginnt am 26.03.2008 um 09.00 Uhr ein Berufungsverfahren gegen einen 49-jährigen Angeklagten aus Reuden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Er soll die damals zehnjährige Geschädigte im Sommer 2005 in einer Gartenlaube im Rahmen eines Spiels, das von ihm als "Wahrheit, Pflicht und Konsum" bezeichnet wurde und an dem weitere Kinder teilnahmen, genötigt haben, sein Geschlechtsteil in den Mund zu nehmen. Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach, allerdings nicht einschlägig vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich dessen Berufung. Die Hauptverhandlung soll am 03.04.2008 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

14.

Vor der 7. Strafkammer finden am 27.03.2008 zwei weitere Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 44-jährigen Angeklagten aus Zerbst wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Zerbst hat es als erwiesen angesehen, dass er den Geschädigten am 29.04.2007 nach einem Streit um die Beschädigung eines Pkw mit einer metallenen Hundeleine in das Gesicht geschlagen habe, und gegen den bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mann eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Urteil ist sowohl vom Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft angefochten worden.

Um 14.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 37-jährigen Mann aus Jütrichau und dessen 32-jährige Ehefrau wegen Betruges und Hehlerei. Den Angeklagten wird vorgeworfen, unter falschen Personalien bei einem Versandhaus diverse Haushaltsgegenstände bestellt zu haben, ohne diese zu bezahlen. Die Gegenstände sollen nach der Lieferung im gemeinsamen Haushalt genutzt worden sein. Dem Versandunternehmen soll ein Gesamtschaden von etwa 950,- ¿ entstanden sein.

15.

In einem Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 28.03.2008 um 09.00 Uhr muss sich ein 26-jähriger Angeklagter aus Delitzsch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Leistungserschleichung und versuchten Diebstahls verantworten (Tatzeitraum: Mai bis November 2005; Tatorte: Dessau). Unter anderem soll er gemeinsam mit einem weiteren Mittäter am 11.05.2005 in eine Gaststätte in Dessau einzubrechen versucht haben, was durch die aktivierte Alarmanlage vereitelt wurde.

16.

Der Monat schließt mit einem Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 31.03.2008 um 09.00 Uhr, das sich gegen einen 23-jährigen Mann aus Stumsdorf richtet, dem fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht vorgeworfen wird (Tatzeit: 21.12.2006; Tatort: Weißandt-Gölzau).

Frank Strauber

Pressesprecher

 

 

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