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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG SDL) Polizistenurteil des Landgerichts
Stendal bestätigt

17.03.2008, Hansestadt Stendal – 9

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 17. März 2008

 

(LG SDL) Polizistenurteil des Landgerichts

Stendal bestätigt

 

Bundesgerichtshof verwirft Revision der Staatsanwaltschaft

 

Im Frühjahr 2007 musste sich ein Ermittler der Polizeidirektion Stendal

vor dem Landgericht Stendal verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm

Strafvereitelung im Amt, Untreue und Verletzung des Dienstgeheimnisses vor. Er

sollte im Mai 2000 einen ihm bekannt gewordenen Sachverhalt mit Verdacht auf

Erpressung so unzureichend erforscht und aktenkundig gemacht haben, dass die

Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte. Ihm wurde ferner zur Last gelegt,

am 14.09.2001 eine von ihm als Führungsbeamten betreute Vertrauensperson, gegen

die wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt wurde, vor

einer Wohnungsdurchsuchung gewarnt und im Zeitraum vom 16.01. bis 19.05.2004

sein vertrauliches Wissen aus einem Ermittlungsverfahren gegenüber seiner

getrennt lebenden Ehefrau offenbart zu haben. Schließlich sollte er von dem auf

seinen eigenen Namen geführten Konto für die Entlohnung von polizeilichen

Vertrauenspersonen am 06.09.2002 ¿ 500,00 für die Finanzierung privater

Angelegenheiten abgebucht und diesen Betrag erst am 26.03.2003 wieder ausgeglichen

zu haben.

 

Die Große Strafkammer 1 des Landgerichts Stendal verurteilte den, von

Rechtsanwalt Dr. Gysi verteidigten, Beamten, der sich am 17.04.2007 unter dem

Vorsitz von Vizepräsidenten des Landgerichts Bastobbe unter Freispruch im

Übrigen wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe von 40

Tagessätze.

 

Die hiergegen von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision blieb ohne

Erfolg. Wie jetzt bekannt wurde, verwarf der Vierte Strafsenat des

Bundesgerichtshofs unter seiner Vorsitzenden Richterin Dr. Tepperwien das

Rechtsmittel durch Urteil vom 28.02.2008. Zur Begründung führte der Senat aus,

der Freispruch vom Vorwurf der Strafvereitelung und vom Vorwurf der Verletzung

eines Dienstgeheimnisses gegenüber der Vertrauensperson beruhe auf den

Tatsachenfeststellungen des Landgerichts, die einer revisionsrechtlichen

Überprüfung nur eingeschränkt zugänglich seien; die Feststellungen zum

Geschehen gelten als ¿Domäne des Tatrichters¿ in der ersten Instanz.

 

Die Entscheidung des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

 

 

 

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