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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau für Januar 2023

23.12.2022, Halle (Saale) – 2022

  • Landgericht Halle

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
04.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00 ; 27.01.23, 09:00

Raum 187

17 KLs 11/22

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in vier Fällen vorgeworfen. Der Angeklagte soll sich zwischen Juli 2021 und Juni 2022 an seinen 2014 und 2016 geborenen Nichten vergangen haben.

Der Angeklagte hat bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht.

Betäubungsmittelhandel in Merseburg

Tag, Uhrzeit
09.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 12/22

Dem im September 1997 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten in Merseburg im April 2022 sollen ca. 3.000 Gramm Cannabis sowie ca. 250 Gramm Methamphetamin und 7.725 EUR Bargeld aufgefunden worden sein. Griffbereit habe der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte bewusst an verschieden Stellen seiner Wohnung zwei Messer und einen Teleskopschlagstock platziert, um jederzeit auf diese zugreifen zu können.

Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Verschaffung des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften u.a. in Halle u.a.

Tag, Uhrzeit
10.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 11:30 ; 25.01.23, 11:30 ; 31.01.23, 09:00 ; 03.02.23, 09:00 ; 15.02.23, 09:00

Raum 187

4 KLs 14/21

Dem im August 1981 geborenen Angeklagten werden 18 Straftaten vorgeworfen, darunter Verschaffung des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften. 

Der Angeklagte soll zwischen März 2016 und August 2018 über verschiedene Social-Media-Plattformen Kontakt zu vier in den Jahren 1999 bis 2006 geborenen Mädchen aufgenommen und diese u.a. zu sexuellen Handlungen im Video-Chat mit dem Angeklagten veranlasst haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in der zum Tatzeitpunkt geltenden und damit für eine Verurteilung maßgeblichen Fassung war mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

Gefährliche Körperverletzung u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
10.01.23, 09:00 ; 12.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 90

6 KLs 23/22

Gegen den im März 1985 geborenen Angeklagten liegen fünf Anklagen vor.

Mit der ersten Anklageschrift werden dem Angeklagten neun Straftaten vorgeworfen, darunter gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Diebstahl in fünf Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Der Angeklagte soll im April 2021 u.a. in Halle eine vor ihm auf der Straße laufende Frau zweimal mit dem beschuhten Fuß in den Rücken getreten haben und im Mai 2021 in Halle einen Backstein durch das Fenster einer Wohnung in Halle geworfen. Darüber hinaus habe der Angeklagte aus zwei Fahrzeugen Gegenstände entwendet und ein Fahrzeug entwendet, bei dem der Schlüssel gesteckt habe. Mit diesem Fahrzeug habe er öffentliche Straßen befahren, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Mit den weiteren, zum Verfahren hinzuverbundenen Anklageschriften, werden dem Angeklagten Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung und versuchter Diebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte habe wiederholt Personen in Halle bedroht, ohne rechtfertigenden Grund u.a. Wohnungsfenster beschädigt und versucht, aus einem Fahrzeug Gegenstände zu entwenden.

Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt und sich im Übrigen bestreitend bzw. nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten. Neben oder statt einer Bestrafung kommt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht, da der Angeklagte die Taten möglicherweise aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen hat.

Sexueller Missbrauch von Kindern in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 18.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00 ; 01.02.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 5/22

Dem April 1989 in Halle geborenen Angeklagten werden 12 Straftaten vorgeworfen, davon sexueller Missbrauch von Kindern in zehn Fällen in Tateinheit mit Herstellung kinderpornografischer Schriften, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern.

Der Angeklagte soll zwischen Juni 2016 und April 2020 sexuelle Handlungen an einem im Jahr 2004 geborenen, ihm bekannten Mädchen vorgenommen und Aufnahme von den Handlungen angefertigt haben. Zudem soll der Angeklagte im April 2020 kinder- und jugendpornografische Schriften besessen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 16.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00

Raum 141

5 KLs 17/22

Dem im Oktober 1983 geborenen Angeklagten wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der Angeklagte soll seit mindestens März 2018 im Stadtgebiet von Halle einen umfangreichen Betäubungsmittelhandel u.a. mit Kokain, Ecstasy, Methamphetamin, Amphetamin und Marihuana betrieben haben. Im Juni 2020 sei eine richterlich angeordnete Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten durchgeführt worden. Dabei habe die Polizei u.a. ca. 20 Gramm Kokain, ca. 2,7 Gramm Methamphetamin, ca. 1,2 Gramm Amphetamin sowie mehrere Ecstasy-Tabletten und ca. 13 Gramm Cannabisblüten sichergestellt. Zudem habe die Polizei ca. 20.000 EUR Bargeld aufgefunden, die aus Betäubungsmittelgeschäften stammten. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll der Angeklagte an verschieden Stellen seiner Wohnung ein Reizstoffsprühgerät und einen Baseballschläger so platziert haben, dass er jederzeit auf diese zugreifen konnte.

Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Vergewaltigung und Körperverletzung in Halle

Tag, Uhrzeit
11.01.23, 09:00 ; 17.01.23, 09:00 ; 25.01.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 3/22

Dem im Juni 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte sowie die gesondert verfolgten I. und F. sollen im Juni 2021 in Halle auf eine ihnen unbekannte Frau getroffen sein. Sie sollen sich unterhalten und zusammen Alkohol getrunken haben. Dann sollen sie gemeinsam in eine unbewohnte Gegend gefahren sein, wo sich der Angeklagte sowie die gesondert Verfolgten an der Frau vergangen haben sollen.

Der Angeklagte hat erklärt, sämtliche sexuellen Handlungen seien von allen Beteiligten freiwillig durchgeführt worden.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.23, 09:00 ; 19.01.23, 09:00 ; 20.01.23, 09:00

Raum 90

6 KLs 26/22

Dem im September 1983 geborenen Angeklagten werden bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz sowie unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln im besonders schweren Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Mai 2022 in Halle ca. 110 Gramm Cannabis sowie ca. 40 Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Weitverkauf verwahrt haben. Griffbereit habe der Angeklagte zur Absicherung seiner Drogengeschäfte bewusst an verschieden Stellen seiner Wohnung Einhandmesser, Klappmesser, Schlagringe, Wurfkarten, Krallenmesser und Steckmesser platziert, um jederzeit auf diese zugreifen zu können. Zudem seien 980 EUR Bargeld aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten. Bereits im September 2021 soll der Angeklagte in Halle einer Verkehrskontrolle unterzogen worden sein. Dabei habe er zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs ca. 8 Gramm Marihuana, ca. 7 Gramm Amphetamin sowie 12 Ecstasy-Tabletten und zum Eigenkonsum weitere 1,5 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch bei sich geführt. Zu Absicherung der Verkaufsgeschäfte habe er zwei Klappmesser getragen. Zudem seien 460 EUR Bargeld beim Angeklagten aufgefunden und sichergestellt worden, die aus vorangegangen Betäubungsmittelgeschäften herrührten.

Der Angeklagte hat sich eingelassen und hierbei den Erwerb der Betäubungsmittel eingeräumt, ein Handeltreiben hingegen bestritten.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel u.a. in Halle

Tag, Uhrzeit
13.01.23, 08:00 ; 01.02.23, 14:30 ; 15.02.23, 08:00 ; 21.02.23, 08:30 ; 28.02.23, 08:30

Raum 187

4 KLs 8/22

Dem im August 1998 geborenen Angeklagten P. H., dem im Juni 2002 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1996 geborenen Angeklagten R. H. wird bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Dem Angeklagten R. H. wird darüber hinaus unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen bei der gesondert verfolgten P. in Halle Betäubungsmittel gelagert haben. Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung der P seien ca. 50 Gramm Cannabis, eine Feinwaage sowie diverse Klemmtütchen sichergestellt worden. Zur Absicherung der Drogengeschäfte sollen die Angeklagten im Wohnzimmer ein Messer aufbewahrt haben. Kurz vor der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses sollen die Beschuldigten ca. 55 Gramm Cannabis aus dem Betäubungsmittelvorrat entnommen haben, welches der Angeklagte R. H. in seine Umhängetasche verstaut habe. Der Angeklagte W. habe einen Teleskopschlagstock und der Angeklagte R. Z.  ein Messer bei sich geführt. Auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Halle seien die Angeklagten dann auf drei Polizeibeamte getroffen. Die Angeklagten hätten versucht sich durch Flucht zu entziehen. Dabei habe der Angeklagte W. einem Polizeibeamten mit voller Wucht gegen das linke Schienbein geschlagen, um die Flucht zu ermöglichen und die Sicherstellung der Betäubungsmittel zu verhindern.

Die Angeklagten haben jeweils von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Bezogen auf den Besitz von Betäubungsmitteln hat sich der Angeklagte R. H. geständig eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Der Angeklagte W. war zur Tatzeit Heranwachsender, so dass je nach Reife auch die Anwendung von Jugendstrafrecht mit Sanktionen bis hin zu zehn Jahren Jugendstrafe in Betracht kommt.

Sexueller Missbrauch von Kindern u.a. in Sangerhausen u.a.

Tag, Uhrzeit
19.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 31.01.23, 09:00 ; 14.02.23, 09:00 ; 16.02.23, 09:00

Raum 123

14 KLs 8/22

Dem im Februar 1984 geborenen Angeklagten werden sechs Straftaten, darunter sexueller Missbrauch von Kindern, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in drei Fällen und Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen.

Der Angeklagte soll sich zwischen Juni und August 2022 in Sangerhausen an einem 11-jährigen Mädchen, das er aus der Nachbarschaft kannte, vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwere Brandstiftung in Merseburg

Tag, Uhrzeit
20.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 30.01.23, 09:00 ; 20.02.23, 09:00 ; 02.03.23, 09:00

Raum 187

3 KLs 12/22

Dem im Juli 1990 geborenen Angeklagten wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2021 die Wohnung eines Bekannten in Merseburg, in der er zuvor gefeiert habe, in Brand gesetzt haben. Infolge des Brandes und der Löscharbeiten sei an dem Mehrfamilienhaus ein Sachschaden zum Nachteil des Eigentümers in Höhe von 250.000 EUR entstanden.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Betäubungsmittelhandel in Teutschenthal u.a.

Tag, Uhrzeit
24.01.23, 09:00 ; 26.01.23, 09:00 ; 02.02.23, 09:00 ; 14.02.23, 09:00 ; 16.02.23, 09:00

Raum 96

13 KLs 16/22

Dem im November 1973 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im April 2020 110.000 Gramm Marihuana von einem gesondert verfolgten Mann zum gewinnbringen Weiterverkauf erworben haben. Das Cannabis soll in einer Lagerhalle des Angeklagten in Teutschenthal entladen worden sein. Im Juni 2020 habe der Angeklagte dann weitere 150.000 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben. Fern soll der Angeklagte im Februar 2022 an einen gesondert verfolgten Kurierfahrer insgesamt 2.475 Gramm CBD-Hanf und weitere ca. 110 Gramm Cannabis übergeben haben, der diese an einen gesondert verfolgten Mann in Zeitz (Az.: 10a KLs 6/22) geliefert habe. Schließlich habe der Angeklagte im Februar 2022 gemeinsam mit einem weiteren gesondert verfolgten Mann ca. 35.000 Gramm Marihuana und 5.000 Gramm Haschisch erworben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Darüber hinaus habe er ca. 5.800 Gramm Marihuana und ca. 10 Gramm Haschisch zum gewinnbringenden Weiterverkauf in einem Depot verwahrt.

Zur Kommunikation soll der Angeklagten einen sog. EncroChat, ein verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk über ein verschlüsseltes Smartphone (Krypto-Handy) genutzt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

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Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
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Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz