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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Abschluss der Ermittlungen zum Vorfall in der Justizvollzugsanstalt Burg

03.05.2023, Naumburg (Saale) – 03/2023

  • Generalstaatsanwaltschaft

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat die Ermittlungen in einem Fall, in welchem
einem Strafgefangenen zur Last gelegt wird, am Abend des 12. Dezember 2022 in der
Justizvollzugsanstalt Burg Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht zu haben, um aus dem
Gefängnis zu fliehen, zwischenzeitlich abgeschlossen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts
Stendal erhoben.

Der Strafgefangene erscheint hinreichend verdächtig, am Vorfallsabend zwischen 21:00 Uhr
und 21:34 Uhr auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Burg sich zweier Bediensteter
bemächtigt zu haben, um diese durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren
Körperverletzung zu einer Handlung (hier: dem Öffnen von Türen und Toren zwecks eigener
Flucht) zu nötigen.
Dieses Geschehen begründet nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft den
Tatverdacht einer vollendeten Geiselnahme gemäß § 239b Abs. 1 StGB.
Da der Strafgefangene seine Drohung mit einem selbstgefertigten Schussapparat (vgl.
vorherige Presseerklärung, Nr. 002/23) verwirklicht haben soll, und zwar unter Vorhalten des
Apparats und dem Hinweis darauf, dass es sich um eine geladene Waffe handele, wird ihm
zudem ein tateinheitlicher Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt (§§ 2 Abs. 3, 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG).
Der Strafgefangene konnte auf diese Weise bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt
unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen. Hier soll er mit dem
Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen haben und dabei bekundet
haben, der nächste Schuss sitze.
Die Außentore der Anstalt blieben indes verschlossen, sodass eine Flucht verhindert werden
konnte. Der Strafgefangene konnte letztlich von Justizvollzugsbediensteten überwältigt
werden.

Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung einen Strafrahmen von 5-15 Jahren
Freiheitsstrafe vor.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeschuldigten die
Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EGMR).

Tewes
(Pressesprecher)

Impressum:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressestelle
Curt-Becker-Platz 6
06618 Naumburg (Saale)
Tel: 03445 28-1732
Fax: 03445 28-1700
Mail: presse.gensta@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.gensta.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz