Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(LG HAL) Terminvorschau für Mai 2024
29.04.2024, Halle (Saale) – 012/2024
- Landgericht Halle
Besonders schwerer Raub in Halle
Tag, Uhrzeit
06.05.24, 09:00 ; 07.05.24, 09:00
Raum 90
6 KLs 2/24
Dem im März 1997 geborenen Angeklagten wird ein gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter begangener besonders schwerer Raub zur Last gelegt.
Er soll sich im Juli 2023 mit einem unbekannten Mittäter zu einer Bäckerei in Halle begeben haben, um dort die Tageseinnahmen herauszuverlangen und diese für sich zu behalten. Während der unbekannte Mittäter in der Nähe der Bäckerei gewartet habe, habe sich der maskierte Angeklagte mit einer Gasdruckpistole in die Bäckerei begeben. Dort habe er die Verkäuferin aufgefordert, Bargeld herauszugeben, während er ihr die Pistole auf den Kopf gerichtet habe, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Da sich die Verkäuferin hinter der Theke versteckt habe, sei der Angeklagte selbst hinter die Verkaufstheke gegangen und habe die Kassenschublade, in der sich Bargeld in Höhe von ca. 252 Euro befunden habe, abgehebelt und in eine mitgeführte Tasche gesteckt. Anschließend habe er die Bäckerei verlassen und sei mit einem Elektrofahrrad geflüchtet.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat eingeräumt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
07.05.24, 09:00 ; 14.05.24, 09:00 ; 15.05.24, 09:00 ; 31.05.24, 09:00 ; 06.06.24, 09:00
Raum 123
14 NBs 1/24
Das Amtsgericht Halle (Saale) sprach den im August 2001 geborenen Angeklagten am 12.12.2023 vom Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung frei (Az.: 350 Ls 193 Js 43970/22 (32/33)). Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, sich mit dem inzwischen rechtskräftig verurteilten G. im Dezember 2019 ein illegales Kraftfahrzeugrennen geliefert zu haben, bei dem er und G. die später getötete B. übersehen hätten, die aus der Leipziger Straße in Richtung Stadtmitte zu Fuß auf den Hansering getreten sei. Während es dem Angeklagten noch gelungen sei, die B. zu umfahren, habe G. einen Zusammenstoß mit B. nicht mehr verhindern können.
Das Amtsgericht hat nicht zweifelsfrei feststellen können, ob der Angeklagte der Fahrer des Pkw war, der den G. unmittelbar vor dessen Kollision mit B. überholt hatte und ob der Angeklagte mit G. ein Kraftfahrzeugrennen verabredet hatte. Es hat den Angeklagten freigesprochen, weil ihm nach seiner Einschätzung weder die fahrlässige Tötung der B. noch eine Straßenverkehrsgefährdung noch die Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden konnte. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle legte die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht Halle, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Heranwachsender. Die Anwendung von Jugendstrafrecht hängt daher davon ab, ob er hinsichtlich seiner "sittlichen und geistigen Entwicklung" (§ 105 JGG) einem Jugendlichen gleichstand. Im Falle der Anwendung von Jugendstrafrecht droht eine Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Unterschlagung u. a. in Sangerhausen u. a.
Tag, Uhrzeit
07.05.24, 10:00 ; 13.05.24, 10:00 ; 15.05.24, 10:00 ; 27.05.24, 10:00 ; 29.05.24, 10:00 ; 03.06.24, 10:00 ; 05.06.24, 10:00 Raum 96
11 KLs 2/23
Dem im August 1968 geborenen Angeklagten Z. und dem im November 1960 geborenen Angeklagten H. wird veruntreuende Unterschlagung in Tateinheit mit Verletzung der Buchführungspflicht vorgeworfen.
Die Angeklagten sollen Geschäftsführer der inzwischen insolventen S-GmbH mit Sitz in Sangerhausen gewesen sein. Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit der in der Schweiz ansässigen D-AG habe diese der S-GmbH 634 aus Übersee importierte E-Bikes bzw. E-Bike-Teile überlassen, die sie zuvor für mehr als 1,5 Millionen US-Dollar erworben habe. Zwischen den Angeklagten und der D-AG sei vereinbart worden, dass die S-GmbH die Fahrräder und Fahrradteile für die D-AG in Lohnarbeit fertigstellen und lagern solle.
Auftragsgemäß habe die S-GmbH die E-Bikes komplettiert und mit Einverständnis der D-AG in ihrem Lager in Sangerhausen belassen. Zwischen den Beteiligten sei angedacht gewesen, dass die S-GmbH als Liefer- und Lageradresse sowie als Service- und Supportstelle für den deutschen Markt fungieren solle. In der Buchhaltung der S-GmbH seien die E-Bikes dementsprechend als "Fremdartikel ohne Lagerbewertung" erfasst gewesen.
Mindestens seit Mitte des Jahres 2019 sei die S-GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen. Spätestens ab August 2019 hätten die Angeklagten in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der S-GmbH die Anweisung erteilt, die weiterhin im Eigentum der D-AG stehenden E-Bikes in der eigenen Buchhaltung bewusst wahrheitswidrig als eigenes Vorratsvermögen zu erfassen. Entsprechend der Anweisung der Angeklagten seien 524 E-Bikes in der Buchhaltung der S-GmbH als "eigene Artikel mit Lagerbewertung" erfasst worden. Durch die unberechtigte Ausweisung eines Vorratsvermögens von 1.676.800,00 Euro sei die Vermögenslage der S-GmbH innerhalb der Buchführung falsch dargestellt worden.
Im Januar 2021 sollen die Angeklagten als Geschäftsführer der S-GmbH 501 E-Bikes zu einem Stückpreis von 3.599,00 Euro an die S-Group mit Sitz in Belgien veräußert haben. Später seien diese E-Bikes auch tatsächlich an die S-Group geliefert worden.
Der Verkauf und die Lieferung der 501 E-Bikes sei ohne Wissen und Einverständnis der D-AG erfolgt. Den Verkaufserlös in Höhe von insgesamt 1.803.099,00 Euro habe die S-GmbH vollständig für sich vereinnahmt, um eigene Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Der Angeklagte H. hat eine Tatbeteiligung bestritten, der Angeklagte Z. hat bislang keine Angaben zur Sache gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Vergewaltigung in Helbra
Tag, Uhrzeit
10.05.24, 09:00 ; 14.05.24, 09:00 ; 16.05.24, 09:00 ; 28.05.24, 09:00
Raum 96
13 KLs 19/23
Dem im Juni 1987 geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung zur Last gelegt. Er soll mit einem weiblichen Gast des von ihm in Helbra betriebenen Restaurants gegen deren Willen den Beischlaf vollzogen und dabei Gewalt angewendet haben.
Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
13.05.24, 09:00 ; 27.05.24, 09:00
Raum 90
6 KLs 8/23
Dem im September 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der Angeklagte soll bei einer polizeilichen Kontrolle im Hauptbahnhof Halle in seinem Rucksack 43,9 g Marihuana, 4,54 g Methamphetamin und 3,78 g Amphetamin mit sich geführt haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiterzuverkaufen. In einer Gürteltasche soll er 0,56 g Marihuana zum Eigenkonsum aufbewahrt haben. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte habe er einen Schlagring bei sich geführt, welcher von ihm an einem Band um den Hals getragen worden sei.
Der Angeklagte hat ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Abrede gestellt und sich dahin gehend eingelassen, dass sämtliche Betäubungsmittel für seinen Eigenkonsum bestimmt gewesen seien.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
14.05.24, 09:00 ; 17.05.24, 09:00
Raum 90
6 KLs 6/24
Dem im Juli 1983 geborenen Angeklagten werden vier Straftaten zur Last gelegt: Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Geldfälschung und das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen.
Im Juni 2022 soll in einem Paketverteilzentrum ein aus Italien stammendes und an die Wohnanschrift des Angeklagten adressiertes Paket auf dem Förderband beschädigt worden sein. In dem Paket hätten sich 16,3 g CBD-Haschisch und 989 g CBD-Cannabis befunden. Diese Betäubungsmittel sollen der Angeklagte und seine gesondert verfolgte Ehefrau entweder im Internet oder telefonisch bei dem italienischen Absender bestellt und dabei beabsichtigt haben, die Betäubungsmittel weiterzuverkaufen.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten und seiner Ehefrau seien im November 2022 diverse zum Weiterverkauf vorgesehene Betäubungsmittel aufgefunden worden, u. a. 102 g Amphetamin, 127 Ecstasytabletten, 472 Methamphetamintabletten und 3,8 g Methamphetamin. Außerdem sei eine geladene Schreckschusswaffe aufgefunden worden, die der Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte gedient habe.
Ferner seien in der Wohnung 196 Stück gefälschte 50,-Euro-Banknoten aufgefunden worden, bei denen es sich um täuschend echt aussehende Totalfälschungen gehandelt habe und die der Angeklagte als vermeintlich echtes Geld in den Zahlungsverkehr habe bringen wollen.
Schließlich sei neben dem Falschgeld ein totalgefälschter bulgarischer Reisepass aufgefunden worden, mit dem der Angeklagte im Rechtsverkehr seine Identität habe verschleiern wollen.
Der Angeklagte hat die Taten in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Räuberischer Diebstahl u. a. in Zeitz
Tag, Uhrzeit
15.05.24, 09:00 ; 16.05.24, 09:00
Raum 141
5 KLs 16/23
Dem im Juli 1985 geborenen Angeklagten werden räuberischer Diebstahl und gewerbsmäßiger Diebstahl zur Last gelegt.
Er soll im Oktober 2023 in einem Einkaufsmarkt in Zeitz sieben Flaschen hochwertige Spirituosen im Gesamtwert von ca. 189,00 Euro entwendet haben.
Ebenfalls im Oktober 2023 habe er in einem anderen Einkaufsmarkt in Zeitz diverse Waren im Gesamtwert von ca. 151,00 Euro in einer Einkaufstasche verstaut und damit den Kassenbereich in Richtung Ausgang durchquert, um die Waren unbezahlt mitzunehmen. Als sich der Ladendetektiv dem Angeklagten in den Weg gestellt habe, habe der Angeklagte diesen zur Seite geschubst und daraufhin mit der Beute flüchten können. Bei beiden Taten habe der Angeklagte in der Absicht gehandelt, sich eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Der Prozess sollte ursprünglich ab dem 19.03.2024 verhandelt werden (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 23.02.2023). Die Termine wurden jedoch aufgehoben, weil der Angeklagte, der sich inzwischen in Untersuchungshaft befindet, zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen war.
Sexueller Missbrauch eines Kindes in Halle
Tag, Uhrzeit
17.05.24, 09:00 ; 29.05.24, 13:00
Raum 123
14 KLs 8/23
Dem im November 1982 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen zur Last gelegt. Er soll an zwei Tagen im November 2022 sexuelle Handlungen an einem damals acht Jahre alten Jungen vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Der Prozess sollte ursprünglich ab dem 29.11.2023 verhandelt werden (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 27.10.2023). Die Termine wurden jedoch aufgehoben, weil der Angeklagte, der sich inzwischen in Untersuchungshaft befindet, zum ersten Verhandlungstag nicht erschienen war.
Körperverletzung im Amt in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
24.05.24, 09:00 ; 03.06.24, 09:00 ; 12.06.24, 09:00 ; 14.06.24, 09:00
Raum 169
16 NBs 5/23
Das Amtsgericht Weißenfels verurteilte am 08.09.2022 den im Oktober 1982 geborenen Angeklagten E. wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,00 Euro sowie den im Dezember 1983 geborenen Angeklagten F. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und den im Mai 1978 geborenen Angeklagten H. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen gemeinschaftlich begangener Körperverletzung im Amt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurden jeweils zur Bewährung ausgesetzt (Az.: 9 Ds 630 Js 204367/20).
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts sollen die drei Angeklagten als Polizeibeamte mit der Festnahme einer osteuropäischen Diebesbande, die sich auf das Aufbrechen von Geldautomaten spezialisiert hatte, beauftragt gewesen sein. Sie seien zuvor von der Einsatzleitung darüber informiert worden, dass es sich um eine schwer kriminelle Bande handele, die ein hohes Gewalt- und Fluchtpotenzial habe. Es sei ihnen mitgeteilt worden, dass Mitglieder der Bande mit Schusswaffen in sozialen Medien posiert hätten, deren Echtheit nicht auszuschließen sei.
Nachdem die Bande auf frischer Tat beim Aufbruch einer Bankfiliale in Weißenfels gestellt worden sei, seien die Angeklagten u. a. mit der Festnahme des M., dem Fahrer des Fluchtfahrzeuges, betraut gewesen. Das Fluchtfahrzeug sei dadurch zum Anhalten gebracht worden, dass zunächst dem M. in den Arm geschossen worden sei und ein Polizeifahrzeug die Rückwärtsfahrt des Fluchtfahrzeugs blockiert habe. M. sei sodann durch die Polizeibeamten aufgefordert worden, das Fahrzeug zu verlassen und in die Knie zu gehen. Daraufhin habe M. mit erhobenen Händen das Fahrzeug verlassen und sich mit erhobenen Händen in Richtung Boden gebückt. Er sei vom Angeklagten E. zum Zwecke der Festnahme zu Boden gebracht worden. Dabei habe der Angeklagte E. dem M. bewusst und gewollt einmal in den Bauch getreten, wodurch M. zumindest Schmerzen erlitten habe. Als M. bereits am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte F. bewusst und gewollt mit beschuhtem Fuß mindestens einmal auf M. eingetreten. Der Angeklagte H. sei hinzugekommen. Auch er habe bewusst und gewollt mit dem beschuhten Fuß mindestens einmal auf M. eingetreten und mindestens einmal auf diesen eingeschlagen. M. habe sich durch diese Behandlung der Angeklagten F. und H. eine Nasenbeinfraktur, Unterblutungen am Ober- und Hinterkopf und im Bereich über der Schulter sowie ein Schädel-Hirn-Trauma zugezogen, was die beiden Angeklagten zumindest billigend in Kauf genommen hätten.
Die drei Angeklagten hätten jeweils Einsatzstiefel getragen.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels legten die Angeklagten das Rechtsmittel der Berufung ein. Die Berufung führt grundsätzlich zu einer neuen Hauptverhandlung der Sache vor dem Landgericht Halle, in der nicht das angefochtene Urteil überprüft, sondern über alle Tat- und Rechtsfragen nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung neu entschieden wird.
Gefährliche Körperverletzung in Brücken-Hackpfüffel
Tag, Uhrzeit
27.05.24, 08:30 ; 28.05.24, 08:30 ; 31.05.24, 08:30
Raum 141
1 Ks 2/24
Dem im Januar 1969 geborenen Angeklagten wird eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Er habe sich im Mai 2022 - möglicherweise, weil er sich aufgrund vorangegangener nachbarschaftlicher Streitigkeiten allgemein bedroht gefühlt habe - mit einem Küchenmesser in der Hand zu seinem vor seinem Grundstück stehenden Nachbarn begeben und auf diesen unvermittelt zweimal mit dem Messer eingestochen. Hierdurch habe der Mann eine Messerstichverletzung im linken Bauchbereich und eine oberflächliche Messerstich-Verletzung im rechten Thoraxbereich erlitten.
Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden. Da allerdings angesichts der schwerwiegenden Verletzungshandlungen auch die Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes in Betracht kommt, hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts das Verfahren übernommen.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in Halle
Tag, Uhrzeit
31.05.24, 09:00 ; 06.06.24, 09:00 ; 07.06.24, 09:00
Raum 90
17 KLs 1/24
Dem im Januar 1969 geborenen Angeklagten wird der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen in 15 Fällen zur Last gelegt.
Er soll von Mai 2023 bis August 2023 an 15 verschiedenen Tagen sexuelle Handlungen an der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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