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Pressemitteilungen der Justiz
Jahresbericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt 2023 veröffentlicht
06.06.2024, Magdeburg – 5/2024
- Oberverwaltungsgericht
Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Oliver Becker, hat den Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Der Bericht vermittelt mit anschaulichen Tabellen und Diagrammen einen Überblick über die Geschäftsentwicklung der Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg sowie des Oberverwaltungsgerichts in den zurückliegenden Jahren bis zum 31. Dezember 2023.
Nach dem weiteren Abklingen der Folgen der Corona-Pandemie auch im Bereich der Verwaltungsrechtsprechung konnte im Jahr 2023 der bereits in den Vorjahren eingeleitete Abbau des Bestands von Alt-Verfahren - eine Folge vor allem der Asylklagewelle ab dem Jahr 2014 - weiter erfolgreich fortgesetzt werden. So ist bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg der Bestand an allgemeinen Verfahren bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten von 2.566 (Jahresende 2022) auf 2.346 (Jahresende 2023) gesunken. Zwar ist die Zahl anhängiger Asylverfahren leicht gestiegen (von 1.319 auf 1.389), was im Hinblick auf den erheblichen Anstieg der Neueingänge bei den Asylverfahren (Neueingänge in 2022: 1.926; Neueingänge in 2023: 2.514) aber gleichwohl als Erfolg gewertet werden kann. Auch die Verfahrenslaufzeiten konnten im Jahr 2023 weiter gesenkt werden. In den allgemeinen erstinstanzlichen Klageverfahren liegen sie nun bei durchschnittlich 15,3 Monaten (2022: 15,6 Monate), was jedoch nach wie vor noch nicht zufriedenstellend ist. Hingegen konnte die durchschnittliche Verfahrenslaufzeit bei den erstinstanzlichen Asylklageverfahren von 13 Monaten in 2022 auf 9,9 Monate in 2023 abgesenkt werden, womit die Verwaltungsgerichte Halle und Magdeburg bundesweit zu den schnellsten Verwaltungsgerichten gehören.
Das Oberverwaltungsgericht konnte seinen Verfahrensbestand in 2023 von 225 auf lediglich 122 allgemeine Verfahren bzw. von 19 auf 2 Asylklageverfahren reduzieren, womit es bundesweit zu den Oberverwaltungsgerichten mit den geringsten Beständen gehört. Der erhebliche Anstieg der Verfahrenslaufzeit erstinstanzlicher Hauptverfahren (2022: 16,3 Monate; 2023: 22,1 Monate) hängt damit zusammen, dass das Jahr 2023 intensiv zum Abbau älterer Hauptsacheverfahren genutzt wurde.
In seinem persönlichen Vorwort zeigte sich der Präsident des Oberverwaltungsgerichts erfreut über den weiteren Abbau der Verfahrensbestände und die Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten. Ernüchtert blicke er jedoch auf den schleppenden Fortgang der Digitalisierung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Angesichts des Umstandes, dass nach der Gesetzeslage in bereits 19 Monaten eine taugliche elektronische Gerichtsakte für alle Verwaltungsgerichte zur Verfügung stehen müsse, werde hierin auch im laufenden Jahr ein Schwerpunkt der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit liegen müssen. Er hoffe, dass sich gemeinsam mit den maßgeblichen Verantwortlichen aus dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes, dataport AöR und der ADV-Stelle Justiz rechtzeitig ein zufriedenstellendes, arbeitstaugliches Produkt für die Verwaltungsgerichtsbarkeit werde entwickeln lassen.
Weiterhin wies der Präsident des Oberverwaltungsgerichts darauf hin, dass sich die politisch gewünschte weitere Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren nur durch die Einstellung zusätzlichen richterlichen und nicht-richterlichen Personals werde bewerkstelligen lassen. Dies gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die beabsichtigte weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Sachsen-Anhalt prognostisch zu einer weiteren Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte führen werde.
Der vollständige Jahresbericht für das Jahr 2023 wie auch die Berichte für die Vorjahre können im Internet auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts https://www.ovg.sachsen-anhalt.de/themen/jahresberichte abgerufen werden.
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