Menu
menu

Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2024 (Stand: 29.10.2024)

29.10.2024, Magdeburg – 21/24

  • Landgericht Magdeburg

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2024 (Stand: 29.10.2024)

 

Sicherungsverfahren Vergewaltigung und andere Sexualstraftaten in Magdeburg 

25 KLs 268 Js 22130/24 (16/24) – 5. Strafkammer 

 

1 Beschuldigter 

1 psychiatrischer Sachverständiger

23 Zeugen 

 

 

Prozessbeginn: Freitag, 1. November 2024, 09.30 Uhr, Saal 5  

 

Fortsetzungstermine: 11., 18., 27. und 29. November, 2., 3., und 11. Dezember 2024 jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

 

Einem 32-jährigen Mann aus Magdeburg werden sechs Straftaten vorgeworfen, die er von Dezember 2023 bis Mai 2024 in Magdeburg in schuldunfähigem Zustand begangen haben soll. 

 

Am 17.12.2023 soll er im Buckauer Bahnhof, am 30.12.2023 und 24.01.2024 in einer Straßenbahn exhibitionistische Handlungen vorgenommen haben.

 

Am 09.05.2024 soll er in den frühen Morgenstunden im Glacispark eine Frau vergewaltigt haben. Kurz darauf soll er am Busbahnhof gegenüber einer anderen Frau exhibitionistische Handlungen vorgenommen und diese sexuell berührt und damit belästigt haben. Am Vormittag des gleichen Tages soll er auf dem Südfriedhof eine dritte Frau sexuell berührt und damit belästigt haben.

 

Die Taten soll der Beschuldigte im Zustand einer psychischen Erkrankung begangen haben. Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.  Der Beschuldigte ist am 10.05.2024 vorläufig festgenommen worden und ist mittlerweile vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Im Ermittlungsverfahren hat er teilweise von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht, teilweise die Taten bestritten.

 

 

Zivilprozess: weitere Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister betreffend den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016

2 O 1182/24 – 2. Zivilkammer

 

Die 2. Zivilkammer verhandelt durch den Einzelrichter am

 

Mittwoch, den 13.11.2024 um 10.00 Uhr in Saal A11

 

die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. (Kläger) gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister (Beklagte) betreffend den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 73.000 Euro entstanden sein soll.

 

Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein von August 2014 bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt hatte, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.

 

Der Fußball Verband ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt. Die Beklagten sind der Meinung, aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.

 

Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen. Wie im Zivilverfahren üblich ist zu erwarten, dass die Argumente mündlich ausgetauscht werden und das Gericht mitteilt wie das Verfahren weitergeführt wird. 

 

Am Landgericht ist eine weitere ähnliche Klage des Fußballverbandes gegen fünf andere Vorstandsmitglieder betreffend deren Tätigkeit in den Jahren 2017 bis 2020

bei der 10. Zivilkammer (10 O 1791/23 vgl. Pressemitteilung vom 23.09.2024 Nr. 17/24) anhängig. In dem Verfahren vor der 10. Zivilkammer findet die Verhandlung am 11.12.2024 um 13.00 Uhr in Saal C 12 statt.

 

Die jeweiligen Kammern hatten geprüft, ob beide Verfahren einheitlich vor einer Kammer geführt werden können. Die 10. Zivilkammer hatte Ende Januar 2024 die Übernahme jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es sich sowohl bei den Beklagten um unterschiedliche Personen handele als auch die Zeiträume unterschiedlich sind. Daher werden die Verfahren weiterhin vor zwei Zivilkammern verhandelt.

 

 

tätlicher Angriff auf Feuerwehrmänner, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung in Staßfurt 

2 Ds 278 Js 23252/23 (105/24) – Strafrichter des Amtsgerichts Aschersleben

 

1 Angeklagte

5 Zeugen 

 

Prozesstag: Donnerstag 14.11.2024, 10.50 Uhr

Amtsgericht Aschersleben, Saal 202

Th.-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben

 

Am 17.07.2024 erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage gegen einen 41 Jahre alten Mann aus Staßfurt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 16.03.2023 massiv einen Feuerwehreinsatz bei einem Wohnungsbrand in der Neustaßfurter Straße in Staßfurt beeinträchtigt zu haben.

 

Der Angeklagte soll betrunken (über 2 Promille Blutalkoholgehalt), ohne Fahrerlaubnis mit einem Transporter die Absperrung der Feuerwehr an der Einsatzstelle durchbrochen haben. Ein Feuerwehrmann, der den Alkoholgeruch wahrgenommen haben soll, soll dem Angeklagten mitgeteilt haben, dass er nun die Polizei rufen werde. Auf dem Weg zum Feuerwehrfahrzeug soll der Angeklagte dann den Zeugen leicht angefahren haben. Zudem soll der Angeklagte mit seinem Fahrzeug versucht haben einen anderen Feuerwehrmann von der Straße zu drängen. Anschließend soll der Angeklagte einen Hydranten umgefahren und die von der Feuerwehr gelegte Leitung beschädigt haben. In diesem Zusammenhang soll er auch einen neben dem Rohr stehenden Feuerwehrmann angefahren und verletzt haben. Schließlich soll er gegen die ausgefahrene Leiter eines Löschfahrzeuges gefahren und diese beschädigt haben.

 

Die die Anklage vor dem Strafrichter des Amtsgerichts erhoben wurde, erwartet die Staatsanwaltschaft im Fall einer Verurteilung maximal die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren.

 

Sicherungsverfahren gefährliche Körperverletzung in Schönebeck 

25 KLs 279 Js 24824/24 (23/24) – 5. Strafkammer 

 

1 Beschuldigter 

2 Sachverständiger

11 Zeugen 

 

Prozessbeginn: Freitag, 15. November 2024, 09.30 Uhr, Saal 5  

 

Fortsetzungstermin: 21.11. und 05.12.2024, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem 44-jährigen Mann aus Schönebeck wird vorgeworfen einen Mann und eine Frau, die auf einer Bank saßen, zunächst verbal belästigt zu haben. Später soll der Beschuldigte mit einer Axt zurückgekehrt und auf den Mann im Bereich der Beine und Füße eingeschlagen haben. Motiv des Angeklagten soll es gewesen sein, Frauen vor einer angeblichen Gefährdung von Infektionen zu schützen, die von dem Geschädigten ausgingen.

 

Die Tat soll der Beschuldigte im Zustand einer psychischen Erkrankung begangen haben. Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

 

 

Körperverletzung und Freiheitsberaubung eines Jugendlichen in Aschersleben 544 Js 57119/23 – Jugendrichter des Amtsgerichts Aschersleben

 

2 Angeklagte

1 Sachverständige

1 Nebenkläger 

5 Zeugen 

 

 

Prozesstage: jeweils am Freitag 22.11.2024, 13.12.2024 und 20.12.2024 von 09.00 bis 12.00 Uhr, Amtsgericht Aschersleben, Saal 202

Th.-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben

 

Einem 50-jährigen und einem 52-jährigen Mann aus Aschersleben wird vorgeworfen, in Aschersleben einen mittlerweile 14-jährigen Jugendlichen angegriffen zu haben. Am 28. August 2023 soll der 50-jährige Angeklagte den Jungen auf dem Schulweg abgepasst haben und mit einem Taschenmesser mehrfach von hinten eingestochen haben, wobei er jedoch nur den Schulranzen und die Winterjacke beschädigt haben soll. Zu Verletzungen des Jungen soll es nicht gekommen sein. Am 11. September 2023 sollen beide Angeklagte dem Jungen aufgelauert haben und mit Kabelbindern an einem Zaun gefesselt haben. Am 07. Dezember 2023 soll der 50-jährige Angeklagte dem Jungen erneut aufgelauert, gefesselt und mit einem unbekannten Klebstoff an einen Zaun geklebt haben.

 

Die Verhandlung findet vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Aschersleben als sog. Jugendschutzsache statt. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Es ist allerdings möglich, dass insbesondere zum Schutz des Jugendlichen die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen wird. 

 

Der Prozess sollte schon am 04.09.2024 beginnen musste dann aber kurzfristig wegen Erkrankung eines Prozessbeteiligten verschoben werden.

 

 

 

Löffler

Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz