Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
Strafverhandlungen in der Woche vom 02.12.2024 bis zum 06.12.2024(Auswahl)
26.11.2024, Halle (Saale) – 0908/2024
- Amtsgericht Halle (Saale)
Montag, 02.12.2024, 11:00 Uhr, Saal: 1.031, Hauptverhandlung im Verfahren 302 Ds 289 Js 14770/24, Strafrichter,
Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung
Zum Vorwurf:
Den am 20.04.1998 in Halle (Saale) und am 28.06.1997 in Wolfen geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.01.2024 gegen 0:35 Uhr in Halle (Saale) gemeinschaftlich handelnd den am 01.01.2007 in Aleppo geborenen Zeugen K körperlich misshandelt und an seiner Gesundheit geschädigt zu haben.
In einer Straßenbahn der Linie 10 an der Haltestelle „S-Bahnhof Neustadt“ sollen die alkoholenthemmten Angeklagten aufgrund eines vorab gefassten Tatentschlusses den geschädigten Zeugen angegriffen haben, wobei zunächst einer der Angeklagten mit der flachen rechten Hand in die linke Gesichtshälfte des Geschädigten schlug und danach der andere Angeklagte dem Geschädigten einen Schlag mit der rechten Faust gegen das linke Auge verabreichte.
Das Gesetz droht für die gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.
Einer der Angeklagten ist bereits – wenn auch nicht einschlägig – vorbestraft.
Freitag, 05.12.2024, 9:00 Uhr, Saal 2020, Hauptverhandlung im Verfahren 305 Ds 500 Js 885/23, Strafrichter
Tatvorwurf: Verstoßes gegen das Waffengesetz
Den am 21.05.1987 in Halle (Saale) und am 05.03.1992 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird (unter anderem) ein gemeinschaftlicher versuchter Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der Angeklagte H soll dem Angeklagten K am 02.02.2023 1100 € übergeben haben, damit dieser von dem vermeintlichen Waffenverkäufer „Batu“ eine Schusswaffe vom Typ „Glog 17“ nebst Munition erwirbt. Beim Waffenverkäufer handelte es sich – was die Angeklagten jedoch nicht wussten – um einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt.
Zur Durchführung des Kaufes soll sich der Angeschuldigte K am 03.02.2023 gegen 12:00 Uhr mit dem Waffenverkäufer „Batu“ auf dem Autohof in Körnern getroffen haben. Im Fahrzeug des „Batu“ übergab der Angeklagte K die verabredeten 1100 €, während „Batu“ ihm die versprochene „Glog 17“ zeigte. Im Anschluss wurde der Angeklagte K vorläufig festgenommen.
Weiter wird dem Angeklagten K vorgeworfen, in dem von ihm bewohnten Zimmer im Haus seiner Eltern ein Butterflymesser verwahrt zu haben, dem Angeklagten H der Besitz eines Schlagringes.
Die Angeklagten sind nicht einschlägig vorbestraft.
Das Gesetz droht für den den Angeklagten vorgeworfenen Verstoß gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren an.
Freitag, 05.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 320 DS 182 JS 47167/21, Strafrichter
Tatvorwurf: Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Die Angeklagten sollen sich als Teil einer größeren Personengruppe am 28.04.2021, gegen 21:17 Uhr im Bereich der Jessener Straße in Halle/Silberhöhe aufgehalten haben. Da der Verdacht eines Verstoßes gegen die zur damaligen Zeit geltenden Corona-Auflagen bestand, beabsichtigten die herbeigerufenen Polizeikräfte entsprechende Prüfmaßnahmen vorzunehmen.
Aus der Personengruppe heraus sollen die Polizeibeamten in aggressiver Weise angegangen, angepöbelt und beleidigt worden sein. Einer der Angeklagten soll einem Polizeibeamten einen heftigen Tritt in den Rücken versetzt haben. Außerdem habe dieser Angeklagte sodann einem zu Hilfe eilenden Polizeibeamten mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen. Ein weiterer Angeklagter soll im Rahmen dieser Auseinandersetzung mit einer vollen Bierflasche auf einen der Polizeibeamten zugegangen sein und hier mit der Bierflasche gedroht haben. Der angegriffene Polizeibeamte konnte jedoch die Bierflasche dem Angeklagten aus der Hand schlagen und diesen zu Boden bringen. Nunmehr trat ein weiterer Angeklagter dem Polizeibeamten in den Rücken.
Die Anklage richtete sich ursprünglich gegen 5 Angeklagte. Das Verfahren wurde jedoch vor dem Amtsgericht Halle (S.) gegen 3 der Angeklagten eingestellt. Die verbliebenen Angeklagten sind bereits mehrfach vorbestraft.
Landfriedensbruch kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden, in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Gleiches gilt für den den Angeklagten vorgeworfenen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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