Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen enthält die Richtlinien für die Zusammenarbeit der Justiz mit der Presse.
Über nachfolgenden Link finden Sie das Pressesprecherverzeichnis der Justiz.
Über diesen Link können Sie die Pressemitteilungen der Justizbehörden durchsuchen.
Pressemitteilungen der Justiz
(LG HAL) Terminvorschau für Februar 2025
29.01.2025, Halle (Saale) – 002/2025
- Landgericht Halle
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
03.02.25, 09:00 ; 06.02.25, 09:00 ;
Raum 90
6 KLs 8/23
Dem im September 1991 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz und in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er soll im Mai 2022 bei einer polizeilichen Kontrolle im Hauptbahnhof Halle 43,9 g Marihuana, 4,54 g Methamphetamin und 3,78 g Amphetamin bei sich geführt haben, um diese Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen. Außerdem habe er in einer Gürteltasche 0,56 g Marihuana zum Eigenkonsum aufbewahrt. Zur Absicherung seines Drogenhandels habe er einen Schlagring bei sich geführt.
Der Angeklagte hat ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Abrede gestellt.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Da die Anklage jedoch erhoben wurde, bevor das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG) am 01.04.2024 in Kraft getreten ist, könnte der Angeklagte im Falle einer Verurteilung abweichend von der Anklageschrift auch nach dem KCanG zu bestrafen sein, das mildere Strafen vorsieht als das Betäubungsmittelgesetz.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
05.02.25, 09:00 ; 19.02.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 14/24
Dem im März 2000 geborenen Angeklagten werden bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis sowie gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen.
Er soll im September 2023 in seinem Zimmer in einer Wohnung in Sangerhausen insgesamt 31,04 g Methamphetamin und 6,61 g Cannabis verwahrt haben, um sich mit deren Verkauf eine Einnahmequelle zu verschaffen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll er griffbereit ein Pfefferspray in einem Zwischenfach des Couchtisches gelagert haben. Darüber hinaus soll er weitere 5,85 g Cannabis und 0,49 g Tabak-Cannabis-Gemisch zum Eigenkonsum aufbewahrt haben.
Im November 2023 soll der Angeklagte anlässlich einer Durchsuchung eines Objekts in Sangerhausen angetroffen und kontrolliert worden sein. Dabei seien bei ihm 117 g Cannabis zum gewinnbringenden Verkauf aufgefunden worden. Im Rahmen einer daraufhin erfolgten Durchsuchung seiner Wohnadresse in Sangerhausen seien weitere 0,29 g Methamphetamin sichergestellt worden, die seinem Eigenkonsum gedient hätten.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwerer Bandendiebstahl u. a. in Landsberg und anderenorts
Tag, Uhrzeit
06.02.25, 09:00
Raum 141
5 KLs 13/23
Dem im Februar 1991 geborenen Angeklagten werden vier Straftaten des Bandendiebstahls bzw. schweren Bandendiebstahls vorgeworfen.
Der Angeklagte soll sich im Zeitraum von Mai 2022 bis September 2022 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Einbruchsdiebstählen zusammengeschlossen hatte, auf Betriebsgelände verschiedener Unternehmen unter anderem in Landsberg, Kabelsketal und Apfelstädt begeben und von dort Baumaschinen und -materialien, deren Wert ca. 61.000 Euro betrug, entwendet haben.
Der Angeklagte hat eine Tatbeteiligung bestritten.
Ursprünglich sollte die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten und drei weitere mutmaßliche Bandenmitglieder bereits ab September 2023 stattfinden. Da der Angeklagte jedoch nicht zum ersten Hauptverhandlungstermin erschienen war, wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt und wegen seines zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts zunächst vorläufig eingestellt. Nachdem sein Aufenthalt ermittelt und der Angeklagte in Untersuchungshaft genommen werden konnte, wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Gegen die drei Mitangeklagten wurden mit Urteil der 5. großen Strafkammer vom 23.01.2024 (Az.: 5 KLs 7/23) bereits Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und drei Jahren verhängt.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Versuchter Totschlag u. a. in Halle (Sicherungsverfahren)
Tag, Uhrzeit
14.02.25, 11:00 ; 17.02.25, 10:00 ; 18.02.25, 09:30 ; 03.03.25, 10:00 ; 10.03.25, 10:00
Raum 123
10a Ks 3/24
Das Landgericht Halle hatte mit Urteil vom 10.01.2024 wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet (Az.: 1 Ks 9/23).
Nach den Feststellungen des Landgerichts lag bei dem von Cannabinoiden und Stimulanzien abhängigen Beschuldigten Ende Mai 2023 eine schwere paranoid-halluzinatorische Schizophrenie vor. Diese fand Ausdruck in einem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn. So war er unter anderem davon überzeugt, dass er über Lautsprecherdurchsagen Morddrohungen erhalte. Nachdem er vor diesem Hintergrund seine Tante um Hilfe gebeten hatte, nahm diese ihn Ende Mai 2023 in ihrer Wohnung auf. Nunmehr übertrug der Beschuldigte sein Wahnsystem auf seine Tante und seinen Onkel und war davon überzeugt, dass sein Onkel seine Tante töten wolle. Am Tattag folgte der Beschuldigte deshalb seinem Onkel ins Badezimmer, stellte sich mit einem 20 Zentimeter langen Messer neben ihn und stach in Tötungsabsicht in Richtung des Bauches seines Onkels ein. Da der Onkel den Stich mit einer Armbewegung ablenken konnte, entstand nur eine oberflächliche Verletzung. Sodann stach der Beschuldigte noch mehrmals in Richtung des Rumpfes seines Onkels, der abermals die Stiche mit Hand- und Armbewegungen abwehrte und den Beschuldigten gemeinsam mit seiner Ehefrau überwältigte.
Mit Beschluss vom 03.09.2024 (Az.: 6 StR 155/24) hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des Beschuldigten das Urteil des Landgerichts Halle mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, dass das Landgericht lediglich die Diagnose des psychiatrischen Sachverständigen, aber nicht die Anknüpfungs- und Befundtatsachen mitgeteilt habe, weshalb es in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen von einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie des Beschuldigten ausgegangen sei. Aus diesem Grund habe der Senat nicht zu überprüfen vermocht, ob das Landgericht eine bloß vorübergehende Störung infolge einer drogeninduzierten Psychose rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe. Schließlich habe das Landgericht auch die Gefahrenprognose nicht tragfähig begründet.
Die nunmehr zuständige Strafkammer wird daher erneut Feststellungen dazu treffen müssen, ob der Angeklagte in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Zeitz
Tag, Uhrzeit
19.02.25, 10:00
Raum 123
10a KLs 7/24
Dem im September 1977 geborenen Angeklagten wird bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zur Last gelegt.
Er soll sich mit zwei weiteren Personen, deren Verfahren inzwischen durch rechtskräftige Verurteilung bzw. Einstellung erledigt sind, zur fortgesetzten Begehung von An- und Verkaufsgeschäften von Cannabismengen im Kilogrammbereich verbunden gehabt haben. So soll er zu einem unbekannten Zeitpunkt vor Juli 2014 als Bandenmitglied den Transport von 22,5 kg Marihuana von Spanien nach Zeitz und im Januar 2015 die Übernahme von mindestens 4,64 kg Marihuana organisiert haben. Ebenfalls im Januar 2015 soll er die Übernahme einer weiteren Menge von 7,8 kg Marihuana mitorganisiert haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Da der Angeklagte zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts war, wurde das Verfahren gegen ihn zunächst vorläufig eingestellt. Nachdem sein Aufenthalt nach entsprechender Fahndungsausschreibung ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren wiederaufgenommen.
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Da die Anklage jedoch erhoben wurde, bevor das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) am 01.04.2024 in Kraft getreten ist, könnte der Angeklagte im Falle einer Verurteilung abweichend von der Anklageschrift nach dem KCanG zu bestrafen sein, das mildere Strafen vorsieht als das Betäubungsmittelgesetz.
Vergewaltigung u. a. in Benndorf
Tag, Uhrzeit
19.02.25, 13:00 ; 20.02.25, 09:00 ; 25.02.25, 13:00 ; 26.02.25, 09:00 ; 06.03.25, 09:00
Raum 169
16 KLs 15/23
Dem im Mai 1988 geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und in Tateinheit mit Freiheitsberaubung vorgeworfen.
Er soll im Oktober 2022 an einer Frau, mit der er im Sommer 2022 eine Liebesbeziehung gehabt habe, gegen deren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen, gegenüber der Frau Gewalt angewendet sowie eine Lage ausgenutzt haben, in der die Frau seiner Einwirkung schutzlos ausgeliefert gewesen sei. Schließlich soll er mit ihr den Beischlaf vollzogen haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
20.02.25, 09:00 ; 27.02.25, 09:00 ; 11.03.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 13/24
Der im Mai 1982 geborenen Angeklagten werden Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Cannabis in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis, bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Geldfälschung und das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zur Last gelegt.
Im Juni 2022 soll in einem Paketverteilzentrum in Schkeuditz ein aus Italien stammendes und an die Wohnanschrift der Angeklagten sowie ihres gesondert verfolgten Ehemannes adressiertes Paket auf dem Förderband beschädigt worden sein. In dem Paket sollen sich 16,37 g CBD-Haschisch und 989 g CBD-Cannabis befunden haben. Die Angeklagte sowie ihr Ehemann sollen das Rauschgift im Internet oder telefonisch bei dem italienischen Absender bestellt und beabsichtigt haben, dieses weiterzuverkaufen.
Im November 2022 seien bei einer Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten sowie ihres Ehemannes in Halle in der Küche 102 g Amphetamin, 127 g Ecstasytabletten, 472 Methamphetamintabletten und 3,8 g Methamphetamin aufgefunden worden. Im Abstellraum hätten sich in einem Regal 0,17 g Amphetamin, 130 Tabletten Oxycodon und eine ungeladene Schreckschusswaffe befunden. Auf einem weiteren Regal habe eine mit vier Patronen geladene Schreckschusswaffe gelegen. Das sichergestellte Rauschgift sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen. Die zugriffsbereit deponierten Waffen hätten der Absicherung der Betäubungsmittelgeschäfte gedient. Bei der Wohnungsdurchsuchung seien im Abstellraum ferner zwei Bündel mit insgesamt 196 gefälschten 50,- Euro-Banknoten aufgefunden worden. Es habe sich dabei um täuschend echt aussehende Totalfälschungen gehandelt. Die Angeklagte und ihr Ehemann hätten die Absicht gehabt, das Falschgeld als vermeintlich echtes Geld in den Zahlungsverkehr zu bringen. Unmittelbar neben dem Falschgeld sei ferner ein totalgefälschter bulgarischer Personalausweis aufgefunden worden. Die Angeklagte und ihr Ehemann sollen sich diesen Ausweis verschafft haben, um ihre Identität im Rechtsverkehr zu verschleiern.
Die Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihr eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Vergewaltigung u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
24.02.25, 09:00 ; 25.02.25, 09:00 ; 03.03.25, 09:00 ; 04.03.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 25/23
Dem im Juli 1976 geborenen Angeklagten wird eine Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll im Februar 2023 an einer Frau, mit der er eine sexuelle Beziehung gehabt habe, gegen deren erkennbaren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen, gegenüber der Frau Gewalt angewendet und mit ihr den Beischlaf vollzogen haben.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
25.02.25, 09:00 ; 27.02.25, 09:00
Raum 141
5 KLs 16/24
Dem im Dezember 1986 geborenen Angeklagten werden eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung einer Straftat sowie eine Störung öffentlicher Betriebe im besonders schweren Fall zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll im Februar 2023 eine WhatsApp-Sprachnachricht an eine Person gesandt haben, in der er angedroht habe, dass er "Halle heute komplett lahmlegen", eine Gaspipeline zerstören und das Stromnetz beschädigen werde. In seinem WhatsApp-Status soll der Angeklagte angegeben haben, dass in Halle demnächst alles dunkel sein werde. Am selben Abend habe er sich zu einem Umspannwerk in Halle begeben. Er habe einen flächendeckenden Stromausfall herbeiführen wollen, damit keine Notrufe abgesetzt werden könnten, wenn er eine bislang unbekannt gebliebene Person mit einer Axt "kalt mache". Am Umspannwerk habe der Angeklagte den Maschendrahtzaun beschädigt, um auf das Gelände zu gelangen. Sodann habe er zwei drahtumwickelte Gegenstände in die Hochspannungsanlage geworfen. Dadurch sei es zu einem Kurzschluss gekommen und die Hochspannungsleitung und ein Transformator seien beschädigt worden. Wie vom Angeklagten bezweckt, sei es zu großflächigen Ausfällen der Stromversorgung von etwa einer Stunde und 20 Minuten im Stadtgebiet Halle und angrenzenden Nachbardörfern gekommen. Von dem Stromausfall sei u. a. das Universitätsklinikum Halle betroffen gewesen, welches die Sauerstoffversorgung von beatmeten Patienten nur maximal eine Stunde und 30 Minuten hätte aufrechterhalten können. Für die EVH GmbH sei ein Schaden von mehr als 82.000 Euro entstanden.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Gefährliche Körperverletzung u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
28.02.25, 09:00 ; 05.03.25, 09:00 ; 06.03.25, 09:00 ; 10.03.25, 09:00 ; 13.03.25, 09:00 ; 17.03.25, 09:00
Raum 96
13 KLs 17/24
Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten werden sechs Straftaten eine gefährliche Körperverletzung, ein Diebstahl mit Waffen, ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, ein versuchter Diebstahl im besonders schweren Fall, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und schwerer räuberischer Diebstahl zur Last gelegt.
An einem Abend im November 2023 soll sich der Angeklagte in seiner Wohnung in Halle mit einem Bekannten getroffen haben, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Dabei soll der Bekannte im Laufe des Abends eingeschlafen sein. Der Angeklagte habe seine Wohnung verlassen und sei später mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter zurückgekehrt. Aus Verärgerung darüber, dass der eingeschlafene Bekannte das Klingeln und Klopfen des Angeklagten nicht gehört habe, hätten der Angeklagte sowie der Mittäter wechselseitig auf den Kopf und den Körper des Bekannten eingeschlagen und eingetreten. Zudem habe entweder der Angeklagte oder der Mittäter dem Bekannten mit einer Glasflasche gegen den Kopf geschlagen. Durch die Schläge und Tritte habe der Bekannte schwere Verletzungen erlitten, die einer stationären Behandlung bedurft hätten.
Im März 2024 soll der Angeklagte ein Kaufhaus am Marktplatz in Halle betreten und dabei unter seiner Jacke ein Cuttermesser und eine Gartenschere mit sich geführt haben. Er habe sodann aus den Regalen diverse Waren im Gesamtwert von etwa 599,- Euro entnommen und diese in seinem Rucksack und unter seiner Jacke versteckt. Im Anschluss habe er das Kaufhaus verlassen, um die Waren unbezahlt mitzunehmen.
Im April 2024 soll der Angeklagte mit einem Bolzenschneider am Faltschloss eines vor einem Café in Halle abgestellten Fahrrades manipuliert haben, um das Fahrrad mitzunehmen und für sich zu verwenden. Bevor es ihm gelungen sei, das Fahrrad mitzunehmen, sei er von einer Frau angesprochen worden und habe sich vom Tatort entfernt.
Im Juni 2024 soll der Angeklagte über den Gartenzaun eines Grundstücks in Halle gestiegen sein und dort ein Fahrrad entwendet haben, das unverschlossen an der Hauswand gelehnt habe, um dieses für sich zu verwenden. Nachdem der Angeklagte noch am selben Abend in der Innenstadt von Halle mit dem entwendeten Fahrrad von Polizeibeamten angetroffen worden sei, habe er während der Sachverhaltsaufnahme mindestens zwei Mal in Richtung eines der Polizeibeamten gespuckt, um diesem gegenüber seine Nichtachtung zum Ausdruck zu bringen. Dabei habe er mit seinem Speichel die Schutzweste des Polizeibeamten getroffen.
Im Juli 2024 soll der Angeklagte eine Supermarktfiliale in Halle betreten und dort diverse Getränkedosen und -flaschen im Gesamtwert von 117,60 Euro in einen Leergutsack, einen Rucksack, eine Bauchtasche und in seine Hosentaschen gepackt haben, um die Waren ohne Bezahlung mitzunehmen. Beim Verlassen des Supermarktes habe eine Mitarbeiterin den Leergutsack festgehalten. Ein Kunde sowie zwei weitere Mitarbeiterinnen seien zu Hilfe geeilt und hätten den Angeklagten festgehalten. Um sich im Besitz der gestohlenen Waren zu halten, habe der Angeklagte, der in seiner Bauchtasche ein Cuttermesser und ein Reizgasspray zugriffsbereit mit sich geführt habe, dem Kunden einen Faustschlag in die Magengegend versetzt. Nachdem die Mitarbeiterinnen und der Kunde dem Angeklagten den Großteil der entwendeten Waren wieder abgenommen hätten, habe sich dieser losgerissen und sei mit einer Getränkedose, die sich in seiner Hosentasche befunden habe, geflohen.
Der Angeklagte hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3326
Fax: 0345 220-3379
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de