Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
Zwei Zivilprozesse: Klagen des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt
06.02.2025, Magdeburg – 05/2025
- Landgericht Magdeburg
Nr. 1. gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister betreffend den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016
2 O 1182/24 – 2. Zivilkammer
Die 2. Zivilkammer verhandelt durch den Einzelrichter am
Dienstag, den 11.02.2025 um 13.00 Uhr in Saal A14
An diesem Termin werden 2 Zeugen, darunter die ehemalige Buchhalterin vernommen. Mit einem Urteil im Termin ist nicht zu rechnen.
Das Verfahren betrifft die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. (Kläger) gegen einen ehemaligen Vizepräsidenten und einen ehemaligen Schatzmeister (Beklagte) für den Zeitraum Januar 2015 bis Oktober 2016. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 73.000 Euro entstanden sein soll.
Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein von August 2014 bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt hatte, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.
Der Fußball Verband ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten verletzt. Die Beklagten sind der Meinung, aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.
Nr. 2. gegen fünf Vorstandsmitglieder der Jahre 2017 bis 2020
10 O 1791/23 – 10. Zivilkammer
Hier verkündet das Gericht am
Mittwoch, den 19.02.2025 um 09.00 Uhr in Saal C12
eine Entscheidung aufgrund einer Verhandlung vom 11.12.2024.
Zu einem Verkündungstermin im Zivilprozess ist üblicherweise nur das Gericht anwesend. Die Parteien und deren Rechtsanwälte müssen nicht erscheinen.
In dem Prozess vor der 10. Zivilkammer geht es um die Klage des Fußball Verbandes Sachsen-Anhalt e.V. gegen fünf Männer, die in den Jahren 2017 bis 2020 im Vorstand des Vereins tätig waren. Die Beklagten sollen ihre Kontroll- und Sorgfaltspflichten verletzt haben, so dass dem Verein ein Schaden von rund 300.000 Euro entstanden sein soll.
Grund hierfür soll gewesen sein, dass der Verein bis Dezember 2020 eine Frau als Hauptbuchhalterin beschäftigt haben soll, die mehrere hunderttausend Euro an Vereinsgeldern veruntreut haben soll. Vor der Beschäftigung der Frau beim Verein soll diese bei einer Firma in Magdeburg beschäftigt und dort rund 1 Million Euro veruntreut haben. Am 29.02.2024 wurde die Buchhalterin durch die 9. Strafkammer des Landgerichts (29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18)) rechtskräftig u.a. wegen Straftaten zu Lasten des Vereins zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Strafprozess hatte sich die Buchhalterin umfassend geständig eingelassen.
Der Verein ist im Zivilprozess der Ansicht, die Beklagten hätten ihre Kontroll- und Überwachungspflichten als Vorstandsmitglieder verletzt. Die Beklagten sind der Meinung, aus verschiedenen Gründen nicht zu haften.
Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
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Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de