Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen der Justiz
Strafverhandlungen in der Woche vom 03.03.2025 bis zum 07.03.2025 (Auswahl)
24.02.2025, Halle (Saale) – 0105/2025
- Amtsgericht Halle (Saale)
Montag, 03.03.2025, 09:00 Uhr, Saal: 1020, Hauptverhandlung im Verfahren 303 Ds 181 Js 11139/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Hehlerei
Zum Vorwurf:
Der im Juni 1999 in Halle (Saale) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Halle (Saale) Sachen, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hatte, abgesetzt oder abgesetzt geholfen zu haben, um sich oder einen Dritten zu bereichern.
Die Angeklagte soll an einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt im Februar 2024 der Firma asgoodasnew electronics GmbH in Frankfurt/Oder 4 Apple iPad im Internet zum Kauf angeboten haben. Dies im Wissen, dass diese Geräte der Albrecht-Dürer-Grundschule in Halle (Saale) zuvor entwendet worden waren.
Das Gesetz droht für die der Angeklagten vorgeworfene Hehlerei die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren an.
Die Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Montag, 03.03.2025, 13:00 Uhr, Saal: 1031, Hauptverhandlung im Verfahren 302 Ds 177 Js 26744/24, Strafrichter
Tatvorwurf: Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Zum Vorwurf:
Dem im Juni 2003 in Buftea (Rumänien) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, als Kraftfahrzeugführer sich mit nicht angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt zu haben, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, tateinheitlich hierzu vorsätzlich ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht zu haben, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr bestand.
Der Angeklagte soll am 21.06.2024 zwischen 02:50 Uhr bis 03:05 Uhr mit einem PKW Audi öffentliche Straßen in Halle, unter anderem die Straßen „An der Magistrale“, „Am Bruchsee“, „Albert-Einstein-Straße“ „Nietlebener Straße“ und Charles-Dickens-Straße“ befahren haben, obwohl das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert gewesen sei.
Als der Angeklagte bemerkte, dass Mitarbeiter des Fachbereichs Sicherheit der Stadt Halle seinem Fahrzeug folgten, habe er sein Fahrzeug beschleunigt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu erreichen und jedwede Versuche einer Verfolgung zu vereiteln. Zunächst habe er das Fahrzeug auf 100 km/h beschleunigt und anschließend auf eine noch höhere Geschwindigkeit. Um diese Geschwindigkeit zu halten, soll der Angeklagte diverse Kreuzungen bei „Rot“ überfahren und mehrere anlasslose Fahrspurwechsel ausgeführt haben.
Das Gesetz droht für das dem Angeklagten vorgeworfene verbotene Kraftfahrzeugrennen Geldstrafe oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren an.
Der Angeklagte ist bereits mehrfach, wenn auch nicht einschlägig vorbestraft.
Dienstag, 04.03.2025, 09:00 Uhr, Saal: 1019, Hauptverhandlung im Verfahren 301 Ls 476 Js 47522/23, Schöffengericht
Tatvorwurf: Vergewaltigung
Zum Vorwurf:
Dem im Oktober 1977 in Merseburg geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vorgenommen zu haben, wobei er gegenüber dem Opfer Gewalt anwendete und mit dem Opfer den Beischlaf vollzog.
In den Abendstunden des 16.09.2023 soll sich der Angeklagte gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau (im Folgenden der Geschädigten) im Wohnzimmer der gemeinsam bewohnten Wohnung aufgehalten haben.
Gegen 20:15 Uhr habe sich die Geschädigte allein ins Schlafzimmer begeben, um dort zu schlafen. Als die zu dieser Zeit nur mit einem Trägertop und einem Slip bekleidete Geschädigte fast eingeschlafen gewesen war, habe sie bemerkt, wie sich der Angeklagte zu ihr ins Bett gelegt und gleichzeitig ihre Bettdecke weggezogen habe.
Auf die Frage der Geschädigten, was das solle, habe der Angeklagte geantwortet, dass er nun Sex wolle. Obwohl die Geschädigte dem Angeklagten daraufhin mitteilte, kein Interesse hieran zu haben, habe sich dieser über sie gebeugt und versucht, ihr den Slip auszuziehen. Die Geschädigte, die abermals deutlich erklärte, dies nicht zu wollen, habe dann – erfolglos – versucht, den Angeklagten mit beiden Händen von sich wegzudrücken. Nachdem der Angeklagte der Geschädigten den Slip heruntergezogen hatte, habe er die Arme der nunmehr auf dem Rücken liegenden Geschädigten ergriffen und diese neben ihren Kopf auf das Bett gedrückt. Anschließend sei er ohne die Verwendung eines Kondoms in die Vagina der Geschädigten eingedrungen. Da die Geschädigte weiterhin versuchte, den Angeklagten abzuwehren, habe er nach kurzer Zeit von ihr abgelassen.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr an.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Freitag, 07.03.2025, 09:00 Uhr, Saal: 2019, Hauptverhandlung im Verfahren 322 Ls 166 Js 27511/24, Schöffengericht
Tatvorwurf: Gefährliche Körperverletzung
Zum Vorwurf:
Dem im August 1985 in Tirgu Mures (Rumänien) geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, eine andere Person körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen wurde.
In den frühen Morgenstunden des 07.06.2024 soll der Angeklagte aus Eifersucht die Geschädigte zunächst verbal attackiert haben. Im weiteren habe der Angeklagte die Geschädigte mit beiden Händen am Hals gefasst und ihr gegenüber gesagt, dass er sie nun umbringen werde. Er habe sie gegen die Wand gedrückt und derart stark und kräftig gewürgt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe, bewusstlos zu Boden gesackt sei und sich einnässte. Als die Geschädigte bewusstlos am Boden lag, soll der Angeklagte ihr derart auf das Gesicht getreten haben, dass sie eine Orbitabodenfraktur rechts sowie auf beiden Augen Monokelhämatome erlitten habe.
Das Gesetz droht für die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren an.
Der Angeklagte ist bislang nicht vorbestraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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