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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk für März 2025

28.02.2025, Magdeburg – 07/2025

  • Landgericht Magdeburg

Versuchter Totschlag in Bernburg

22 KLs 164 Js 40254/24 (1/25) – 2. Jugendstrafkammer

 

1 Angeklagter

3 Sachverständige

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:                       Dienstag, 04. März 2025, 09.00 Uhr, Saal 6

 

Fortsetzungstermine:             06. März 2025, 13. März 2025, 03., 24., 25. April 2025,

                                               jeweils 09.00 Uhr, sowie 29. April 2025, 10.00 Uhr,

                                               jeweils Saal 6

 

Ein im Verlauf des Prozesses 21 Jahre alt werdender Mann aus Bernburg wird beschuldigt, am 04. Oktober 2024 in Bernburg einen versuchten Totschlag und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einer Armbrust in der Wohnung auf seine damalige Lebensgefährtin geschossen haben, um diese zu töten. Grund hierfür soll gewesen ein, dass sich die Frau von dem Angeklagten trennen wollte. Der Bolzen der Armbrust hat dann die Frau verfehlt und eine andere Frau im Gesicht getroffen. Die Frau soll in der Wohnung anwesend gewesen sein, um bei der Trennung zwischen dem Angeklagten und seiner Lebensgefährtin zu vermitteln.

Der Angeklagte soll drogenabhängig sein. Er befindet sich derzeit in anderer Sache vorläufig untergebracht im geschlossenen Maßregelvollzug.

 

Volksverhetzung im Juni 2024 in Aschersleben

2 Cs 802 Js 26696/24 (337/24) – Strafrichterin des Amtsgerichts Aschersleben

 

1 Angeklagter

 

Prozesstag:                            Freitag, 07.03.2025, 09.30 Uhr

                                               Amtsgericht Aschersleben, Saal 202           

                                               Th.-Römer-Weg 3, 06449 Aschersleben

 

Dem Angeklagten (Landtagsabgeordneter der CDU) wird vorgeworfen, am 15.06.2024 einen sogenannten Tweet mit volksverhetzendem Inhalt auf einer "Social Media" Plattform veröffentlicht zu haben.

Am 29.10.2024 hat der Strafrichter des Amtsgerichts Aschersleben auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB) deswegen erlassen. Gegen den Strafbefehl hat der Verteidiger des Angeklagten am 15.11.2024 Einspruch eingelegt.

In der Hauptverhandlung wird geprüft, welchen Inhalt der "Tweet" vom 15.06.2024 hatte und ob dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wurde. Sollte das Gericht zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte mit seinem Tun einen Straftatbestand verwirklicht hat, ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, welche Strafe zu verhängen ist.

Auf der Grundlage der sitzungspolizeilichen Anordnung der Richterin vom 20.02.2025 nach § 176 GVG gelten folgende Regelungen für den Zutritt zur Hauptverhandlung:

  1. Regelung für die Verteilung der Sitzplätze

Es stehen im Sitzungssaal 202 insgesamt 62 Sitzplätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Hiervon sind 15 Plätze für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, welche sich durch einen Presseausweis auszuweisen haben oder anderweitig ihre journalistische Tätigkeit nachweisen, vorgesehen.

  1. Allgemeine Regeln für den Zugang zum Sitzungssaal

Für den Zugang der Zuhörerinnen und Zuhörer und Medienvertreterinnen und Medienvertreter zum Sitzungssaal gilt gleichermaßen Folgendes:

  1. a) Die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter werden nur in den Sitzungssaal eingelassen, wenn sie
  2. aa) keine Transparente, keine Waffen im technischen und nichttechnischen Sinne (insbesondere keine zum Schlagen oder Werfen geeigneten Gegenstände) mit sich führen. Gegenstände, deren Mitnahme in den Sitzungssaal untersagt ist, müssen unter Ausschluss der Haftung an der Eingangskontrolle hinterlegt werden;
  3. bb) sich einer Durchsuchung ihrer Person unterziehen. Die Durchsuchungen sind mittels Metalldetektors, durch Abtasten der Kleidung und Überprüfen des auf Aufforderung vorzulegenden Inhalts der Kleidung vorzunehmen.
  4. b) Es dürfen nur so viele Zuhörerinnen und Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Die Besetzung der Plätze der Zuhörerinnen und Zuhörer sowie der Medienvertreterinnen und Medienvertreter erfolgt nach der Reihenfolge des Eintreffens. Sofern die für die Medienvertreterinnen und Medienvertreter reservierten 15 Plätze nicht ausreichend sind, sind den anwesenden Medienvertreterinnen und Medienvertreter 5 Minuten vor Verhandlungsbeginn, die dann noch freien Zuhörerplätze zur Verfügung zu stellen.
  5. c) Ein nach Sitzungsbeginn freiwerdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt. „Reservierungen“ sind nicht statthaft. Ausgenommen hiervon sind aufgrund von Verhandlungsunterbrechungen freiwerdende Sitzplätze.
  6. Regelung für das Verhalten im Sitzungssaal
  7. a) Die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Medienvertreterinnen und Medienvertreter dürfen sich innerhalb des Saales nicht in den Bereich zwischen dem Zeugentisch und der Richterbank bewegen. Der Aufenthalt hinter der Richterbank, der Anklagebank oder der Bank für die Staatsanwaltschaft ist nicht gestattet.
  8. b) Sämtliche Ton-, Film- und Bildaufnahmen sind untersagt. Mobiltelefone, Foto- Film- und Tonbandaufnahmegeräte sowie Laptops sind in der Tasche zu lassen und auf „leise“ zu stellen. Im Sitzungssaal ist das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

Eine Ausnahme besteht für die Medienvertreterinnen und Medienvertreter im Umfang von Ziff. 3. lit. c) dieser Verfügung.

  1. c) Vor dem Beginn der Hauptverhandlung sind Foto-, Film- und Bildaufnahmen vom Einzug des Gerichts in den Sitzungssaal und von den Verfahrensbeteiligten durch Medienvertreterinnen und Medienvertreter möglich. Das Filmen von Akteninhalten ist untersagt.

Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht Sitzplätze im Saal haben.

Interviews oder interviewähnliche Gespräche, insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten, sind innerhalb des Sitzungssaals untersagt.

Während der Sitzung sind sämtliche Ton-, Film- und Bildaufnahmen untersagt.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter dürfen mobile Geräte zur Berichterstattung ausschließlich im Offline-Modus benutzen.

  1. Fortbestand der Hausordnung

Sofern durch diese Verfügung keine speziellere Regelung getroffen worden ist, gilt die Hausordnung für das Justizgebäude des Amtsgerichts Aschersleben und der Zweigstelle Staßfurt vom 03.01.2011. Diese hängt im Eingangsbereich des Gerichts aus.

  1. Den zur Umsetzung dieser Verfügung oder der Hausordnung für das Justizgebäude des Amtsgerichts Aschersleben und der Zweigstelle Staßfurt vom 03.01.2011 ergehenden Anordnungen der Justizbediensteten oder ihrer Amtshelfer ist Folge zu leisten.

In Fällen von Verstößen gegen diese Anordnungen behält sich das Gericht sowohl die sofortige Verweisung der zuwiderhandelnden Person aus dem Sitzungssaal als auch eine sofortige Änderung der Anordnungen vor.

 

Drogenhandel in Magdeburg

25 KLs 275 Js 29657/24 (21/24) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

9 Zeugen

 

Prozessbeginn:                       20. März 2025, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermin:                24. März 2025, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem 37-jährigen Mann ohne festen Wohnsitz wird vorgeworfen, am 25. Juni 2024 in Magdeburg mit rund 180 g "Crystal" Handel getrieben zu haben. Als der Angeklagte auf einem Parkplatz in einem Pkw kontrolliert wurde, soll die Polizei die Betäubungsmittel gefunden haben. Zudem soll der Angeklagte unter dem Einfluss von Drogen zuvor mit dem Pkw gefahren sein und zur Verteidigung der Drogen zugriffsbereit ein Reizstoffsprühgerät im Fahrzeug mit sich geführt haben.

 

 

 

Löffler

Pressesprecher

Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: 0391 606-2061 oder -2142
Fax: 0391 606-2069 oder -2070
Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz