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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Terminvorschau für April 2025

28.03.2025, Halle (Saale) – 005/2025

  • Landgericht Halle

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
01.04.25, 09:00 ; 04.04.25, 09:00 ; 24.04.25, 09:00

Raum 187

4 KLs 2/25

Dem im September 1981 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 13 Fällen, wobei es sich in 10 Fällen um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben soll, in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischer Inhalte zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll im September und Oktober 2024 an der im Jahr 2013 geborenen Tochter seiner Lebensgefährtin sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität vorgenommen haben. Von den Handlungen soll er Bild- und Videodateien gefertigt und gespeichert haben.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe dem Grunde nach eingeräumt.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Halle

Tag, Uhrzeit
02.04.25, 09:00 ; 23.04.25, 09:00 ; 25.04.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 19/24

Dem im Dezember 1986 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem und gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge und in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Er soll im Oktober 2023 in seiner Wohnung in Halle 36,5 g Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf an Dritte verwahrt haben. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er zugriffsbereit eine mit Nägeln gespickte Holzlatte und einen Golfschläger unmittelbar neben der Wohnungseingangstür platziert haben. Ferner soll er in einer Kommode im Wohnzimmer einen Wurfstern und im Schlafzimmer ein metallisches Schlagwerkzeug aufbewahrt haben. Außerdem soll der Angeklagte auf dem Freigelände eines Grundstücks in Halle weitere 42,7 g Kokain und in der auf dem Grundstück gelegenen Werkstatt zwei Vakuumtüten mit 492 g und 295 g Cannabis aufbewahrt haben. Etwa drei Meter entfernt soll er zugriffsbereit drei Baseballschläger deponiert haben, um den Drogenhandel abzusichern. Im Obergeschoss der Werkstatt soll er 0,36 g Cannabis und diverse Betäubungsmittelutensilien aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat bislang ein Handeltreiben mit Cannabis und Betäubungsmitteln in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Halle und anderenorts

Tag, Uhrzeit
04.04.25, 09:00 ; 14.04.25, 09:00 ; 15.04.25, 09:00

Raum 141

5 KLs 1/25

Dem im September 1984 geborenen Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in 28 Fällen, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie die Besitzverschaffung kinderpornografischer Inhalte für Dritte zur Last gelegt.

 

Der Angeklagte soll von November 2010 bis Januar 2014 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an der damals unter 14 Jahre alten Tochter eines befreundeten Ehepaares vorgenommen haben. Im Juli 2023 habe der Angeklagte im Rahmen eines pädosexuellen Rollenspiels auf einer Internetplattform einer Mitspielerin kinderpornografische Bilddateien, die unter anderem das von ihm zwischen 2010 und 2014 mutmaßlich sexuell missbrauchte Mädchen zeigten, übersandt.

Im September 2023 sei der Angeklagte zum Zeitpunkt der Durchsuchung seiner Wohnung in Halle im Besitz diverser Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gewesen.

Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen teilweise eingelassen.

Bereits für eine Tat des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Schwere räuberische Erpressung u. a. in Sangerhausen

Tag, Uhrzeit
10.04.25, 09:00 ; 16.04.25, 09:00

Raum 187

3 KLs 2/25

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten werden eine schwere räuberische Erpressung sowie vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Oktober 2024 die Bäckereifiliale eines Supermarktes betreten und an der Theke den beiden Mitarbeiterinnen der Bäckerei eine Schreckschusspistole vorgehalten haben. Dabei habe er die Mitarbeiterinnen aufgefordert, die Einnahmen aus der Kasse herauszugeben. Daraufhin habe eine der beiden durch die Schreckschusswaffe eingeschüchterten Mitarbeiterinnen dem Angeklagten 1.510 Euro Bargeld herausgegeben. Anschließend habe der Angeklagte mit dem erbeuteten Bargeld die Bäckerei verlassen und mit seinem Pkw öffentliche Straßen befahren, obwohl er gewusst habe, dass er die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren einzelne Angaben zum Tatvorwurf gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Beischlaf zwischen Verwandten u. a. in Weißenfels und anderenorts

Tag, Uhrzeit
28.04.25, 09:00 ; 29.04.25, 09:00 ; 30.04.25, 09:00 ; 02.05.25, 09:00

Raum 90

17 KLs 6/24

Dem im Januar 1984 geborenen Angeklagten werden Beischlaf zwischen Verwandten in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in drei Fällen sowie Körperverletzung zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll an drei Tagen im Jahr 2022 seiner im Jahr 2007 geborenen Tochter diverse Rauschmittel (Cannabis bzw. Cannabisgemisch und Ecstasy) zum Konsum überlassen haben. An einem Tag im Mai 2022 soll er mit seiner Tochter den Beischlaf vollzogen haben. Im Dezember 2022 soll es zunächst zu einer verbalen und sodann zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und seiner Tochter in der gemeinsamen Wohnung gekommen sein. Dabei sollen sie sich gegenseitig geschubst haben, wodurch die Tochter des Angeklagten auf den Boden gefallen sei. Daraufhin habe diese einige Male mit ihren Füßen nach dem Angeklagten getreten und sodann versucht, aufzustehen. Während dieses Versuchs habe der Angeklagte ihr mit seiner Faust einen Schlag gegen die Stirn versetzt.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Cannabis u. a. in Halle und anderenorts

Tag, Uhrzeit
29.04.25, 09:00 ; 06.05.25, 09:00 ; 07.05.25, 09:00 ; 08.05.25, 09:00 ; 12.05.25, 09:00 ; 13.05.25, 09:00 ; 14.05.25, 09:00 ; 20.05.25, 09:00 ; 21.05.25, 09:00 ; 26.05.25, 09:00 ; 27.05.25, 09:00 ; 03.06.25, 09:00 ; 04.06.25, 09:00 ; 11.06.25, 09:00 ; 12.06.25, 09:00 ; 13.06.25, 09:00 ; 17.06.25, 09:00 ; 18.06.25, 09:00 ; 25.06.25, 09:00 ; 27.06.25, 09:00 ; 28.07.25, 09:00 ; 29.07.25, 09:00 ; 30.07.25, 09:00 ; 31.07.25, 09:00 ; 05.08.25, 09:00 ; 06.08.25, 09:00 ; 07.08.25, 09:00 ; 12.08.25, 09:00 ; 13.08.25, 09:00 ; 14.08.25, 09:00 ; 02.09.25, 09:00 ; 03.09.25, 09:00 ; 04.09.25, 09:00

Raum 187

18 KLs 2/25

Dem im Dezember 1987 geborenen Angeklagten D. S., dem im April 1984 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten R. S. wird vorgeworfen, Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge in 20 Fällen getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

Den Angeklagten D. S. und W. wird darüber hinaus das Feilhalten von Falschgeld zur Last gelegt. Dem Angeklagten D. S. wird zudem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen vorgeworfen.

Die Angeklagten sollen sich zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Tag vor März 2020 entschlossen haben, Cannabis im Kilogrammbereich anzukaufen, um dieses sodann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dabei sollen die Angeklagten sog. Krypto-Handys genutzt haben, um möglichst unentdeckt zu bleiben. Es soll vereinbart gewesen sein, dass der Angeklagte W. die An- und Verkaufsgeschäfte organisiert, der Angeklagte D. S. die Geldeingänge kontrolliert und den Vorrat überwacht und der Angeklagte R. S. die Kurierfahrten übernimmt. So sollen sich die Angeklagten zwischen März 2020 und Januar 2022 in Halle und anderenorts größere Mengen Cannabis, darunter wiederholt im zweistelligen Kilogrammbereich, zum zeitnahen Weiterverkauf verschafft und anschließend weiterverkauft haben. Durch den fortlaufenden Verkauf sollen die Angeklagten mindestens 2,76 Mio. Euro erlangt haben. 

Bei Durchsuchungsmaßnahmen im Januar 2022 soll beim Angeklagte W. u. a. ein Autoschlüssel aufgefunden worden sein. In dem Fahrzeug sollen sich 797.820 Euro Bargeld befunden haben.

Der Angeklagte D. S. hat im Ermittlungsverfahren erklärt, nicht der Nutzer des Krypto-Handys gewesen zu sein. Die übrigen Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten jeweils eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

In dem Verfahren fand bereits von Oktober 2022 bis Januar 2024 eine Hauptverhandlung statt. Diese musste jedoch aufgrund der Erkrankung eines Kammermitglieds ausgesetzt werden. Die Aussetzung hat zur Folge, dass nunmehr die Hauptverhandlung von Neuem beginnen muss.

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz