Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen enthält die Richtlinien für die Zusammenarbeit der Justiz mit der Presse.
Über nachfolgenden Link finden Sie das Pressesprecherverzeichnis der Justiz.
Über diesen Link können Sie die Pressemitteilungen der Justizbehörden durchsuchen.
Pressemitteilungen der Justiz
(StA MD-ZwSt HBS) Haftbefehle im sogenannten "Touareg-Verfahren" durch Landgericht Magdeburg aufgehoben!
07.05.2004, Magdeburg – 2
- Staatsanwaltschaft Magdeburg
Mit Beschlüssen vom
30.04.04 hat das Landgericht ? 1. Strafkammer ? in Magdeburg die Haftbefehle
gegen die Beschuldigten D. und S. aufgehoben.
Das Landgericht geht davon aus, dass ? jedenfalls zur Zeit ? eine der
Voraussetzungen des Haftbefehls, nämlich der dringende Tatverdacht, nicht
gegeben ist.Mit "dringendem
Tatverdacht" wird die Tatsache umschrieben, dass eine große
Wahrscheinlichkeit dafür bestehen muß, dass der Beschuldigte die Tat als Täter
oder Teilnehmer begangen hat.
Nach Ansicht des Landgerichts liegen jedoch keine Hinweise vor, die für eine
direkte, konkrete Tatbeteiligung sprechen: Zeugenaussagen oder objektiv
verwertbare Spuren seien ? bisher ? nicht vorgelegt worden.Eine Einbeziehung der Täter aufgrund der Klammerwirkung des Bandenbegriffes ?
die Haftbefehle ergingen wegen schweren Bandendiebstahls (Straferwartung 1 Jahr
bis 10 Jahren Freiheitsstrafe) ? hat das Landgericht nicht nachvollzogen.Das bedeutet aber
keinesfalls, dass die Ermittlungsbehörden nunmehr die Akten zuklappen müssen:
Das Landgericht hat ausdrücklich hinreichenden Anfangsverdacht bejaht, so dass
jetzt mit Hochdruck Material für die Anklage gesammelt wird. Für eine Anklage
ist "hinreichender Tatverdacht" ausreichend, also ein Weniger an
Tatverdacht wie bei einer Freiheitsentziehung durch Haftbefehl notwendig ist.
Zum Haftgrund der Fluchtgefahr brauchte das Landgericht nicht mehr Stellung zu
beziehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieser Haftgrund in jedem
Stadium des Verfahrens von hier aus neu geprüft werden wird.Helmut WindwehPressesprecher
Normal
0
21
false
false
false
DE
X-NONE
X-NONE
Impressum:Staatsanwaltschaft MagdeburgPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-4130Fax: 0391 606-4731E-Mail: presse.sta-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.sta-md.sachsen-anhalt.de