Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(StA MD-ZwSt HBS) Rechtsmittel im sogenannten "ZORA-Verfahren"
05.05.2004, Magdeburg – 1
- Staatsanwaltschaft Magdeburg
3 von 4 Verurteilten
haben fristgemäß eine Woche nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel beim
Amtsgericht Halberstadt eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet.Gleiches gilt für den Angeklagten Sören R., der offenbar mit seinem Urteil
einverstanden ist: Das Jugendschöffengericht setzte die Verhängung einer
Jugendstrafe gem. § 27 JGG für die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung aus. Diese
bedingte Verurteilung setzt voraus, dass nicht mit Sicherheit beurteilt werden
kann, ob für den Angeklagten eine Jugendstrafe wegen sogenannter "schädlicher
Neigungen" erforderlich ist. Für diesen Fall wird die Schuld des
Angeklagten festgestellt und die Entscheidung über die Verhängung einer
Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Steven M. hat seine Verurteilung zu 2
Jahren und 4 Monate Jugendstrafe nicht akzeptiert und angefochten. Gleiches
gilt für die Erwachsenen Stephan R. und Lutz S., die jeweils zu 1 Jahr und 3
Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden; die Verurteilung von Lutz S. wurde
zur Bewährung ausgesetzt.Auch der Geschädigte V. hat als Nebenkläger Rechtsmittel eingelegt.Innerhalb eines weiteren Monats ist entweder das Rechtsmittel als Revision zu
bestimmen und zu begründen, andernfalls ist von einer Berufung auszugehen. Bei
der Berufung wird über das Urteil vollständig neu verhandelt. Die Revision kann
nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes
beruht.Da die Rechtsmittel auch beschränkt werden können, kann erst nach Ablauf der
1-monatigen Begründungsfrist genauer darüber berichtet werden, mit welcher Zielstellung
die Rechtsmitteleinlegung erfolgte.
Helmut Windweh
Pressesprecher
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