Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts
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Pressemitteilungen der Justiz
(VG DE) Entscheidung zum Verbot einer Gedenkveranstaltung in Dessau anlässlich des 7. März 1945
07.03.2008, Halle (Saale) – 1
- Verwaltungsgericht Halle
Das Verwaltungsgericht hat heute in
einem Eilverfahren das Verbot einer für den 8. März 2008 geplanten
Gedenkveranstaltung ?Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des
Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945? durch die Stadt Dessau-Roßlau
aufgehoben.
Zur Begründung hat das Gericht
darauf abgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts das vollständige Verbot einer Versammlung nur zum
Schutz von elementaren Rechtsgütern zulässig sei, die der Bedeutung des
Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz zumindest gleichwertig seien. Ein
Versammlungsverbot scheide aus, solange das mildere Mittel der Erteilung von
Auflagen nicht ausgeschöpft sei. Bei der angemeldeten Versammlung drohe aber
nach den im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Kammer erkennbaren konkreten
Umständen keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Insbesondere könne das Verbot nicht auf die Befürchtung der Stadt gestützt
werden, die Versammlung drohe einen unfriedlichen Verlauf zu nehmen, weil mit
gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der angemeldeten
Versammlung und gegnerischen Gruppen gerechnet werden müsse. Vor der Verfügung
eines Versammlungsverbots seien in jedem Falle zunächst polizeiliche
Präventivmaßnahmen als ein geeignetes milderes Mittel in Erwägung zu ziehen.
Dem angefochtenen Bescheid der Antragsgegnerin sei hierfür jedoch nichts zu
entnehmen. Auch der angeführte Imageschaden für das Kurt-Weill-Fest sowie
Nachteile für den städtischen Einzelhandel und dessen Kunden könnten angesichts
der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz das
Versammlungsverbot nicht rechtfertigen.
Gegen den Beschluss kann die Stadt
eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.
Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,
Beschluss vom 7. März 2008 ? Az. 3 B 24/08 DE ?
i.V. Christoph Helms
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