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Aktuelles aus den Pressestellen der Justiz Sachsen-Anhalts

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

Pressemitteilungen der Justiz

(VG DE) Entscheidung zum Verbot einer Gedenkveranstaltung in Dessau anlässlich des 7. März 1945

07.03.2008, Halle (Saale) – 1

  • Verwaltungsgericht Halle

 

 

 

 

 

 

Das Verwaltungsgericht hat heute in

einem Eilverfahren das Verbot einer für den 8. März 2008 geplanten

Gedenkveranstaltung ?Gegen das Vergessen - Zum Gedenken der Opfer des

Bombenangriffs auf Dessau am 07.03.1945? durch die Stadt Dessau-Roßlau

aufgehoben.

 

Zur Begründung hat das Gericht

darauf abgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts das vollständige Verbot einer Versammlung nur zum

Schutz von elementaren Rechtsgütern zulässig sei, die der Bedeutung des

Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz zumindest gleichwertig seien. Ein

Versammlungsverbot scheide aus, solange das mildere Mittel der Erteilung von

Auflagen nicht ausgeschöpft sei. Bei der angemeldeten Versammlung drohe aber

nach den im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Kammer erkennbaren konkreten

Umständen keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Insbesondere könne das Verbot nicht auf die Befürchtung der Stadt gestützt

werden, die Versammlung drohe einen unfriedlichen Verlauf zu nehmen, weil mit

gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Teilnehmern der angemeldeten

Versammlung und gegnerischen Gruppen gerechnet werden müsse. Vor der Verfügung

eines Versammlungsverbots seien in jedem Falle zunächst polizeiliche

Präventivmaßnahmen als ein geeignetes milderes Mittel in Erwägung zu ziehen.

Dem angefochtenen Bescheid der Antragsgegnerin sei hierfür jedoch nichts zu

entnehmen. Auch der angeführte  Imageschaden für das Kurt-Weill-Fest sowie

Nachteile für den städtischen Einzelhandel und dessen Kunden könnten angesichts

der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz das

Versammlungsverbot nicht rechtfertigen.

 

Gegen den Beschluss kann die Stadt

eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einlegen.

 

Verwaltungsgericht Dessau-Roßlau,

Beschluss vom 7. März 2008 ? Az. 3 B 24/08 DE ?

 

i.V. Christoph Helms

 

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