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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Keine Witwenrente bei
"Versorgungsehe"

30.10.2009, Halle (Saale) – 10

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 010/09

 

 

 

Halle, 30. Oktober 2009

 

 

 

(LSG LSA) Keine Witwenrente bei

"Versorgungsehe"

 

 

 

 

 

Stirbt ein Rentenversicherter innerhalb eines

Jahres nach der Heirat, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die Ehe zur

Versorgung des Partners geschlossen wurde. Dann wird keine Witwenrente gewährt.

 

 

 

Der langjährige Lebenspartner einer Klägerin war an

Krebs im Endstadium erkrankt, eine Chemotherapie war schon abgebrochen worden.

Wegen Bettlägerigkeit musste eine Heimtrauung durchgeführt werden, ein gemeinschaftliches

Testament und eine Patientenverfügung wurden geschrieben. Wenige Wochen nach

der Heirat starb der Mann. Der Rentenversicherungsträger lehnte die beantragte

Witwenrente ab. Das dagegen erhobene Gerichtsverfahren ist erfolglos geblieben.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Klage der Witwe abgewiesen, weil

die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die

Umstände der Heirat sprächen gegen die behauptete Absicht der Sicherstellung

einer längerfristigen Pflege. Egal seien Dauer und Intensität der Partnerschaft.

Unkonkret geäußerte Heiratsabsichten schon vor der Erkrankung seien nicht von

Bedeutung. Der Verstorbene hätte dann nämlich seine Witwerrente aus einer

früheren Ehe verloren.

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.

Juni 2009, L 10 KN 51/06, rechtskräftig.

 

 

 

 

 

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