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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Volle Mietübernahme
trotz drei Unterschriften

16.03.2010, Halle (Saale) – 3

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 003/10

 

 

 

Halle, 16. März 2010

 

 

 

(LSG LSA) Volle Mietübernahme

trotz drei Unterschriften

 

 

 

 

 

Einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen steht die gesamte

Miete zu, wenn er die angemessene Wohnung alleine bewohnt. Haben die Eltern den

Mietvertrag mit unterschrieben, vermindert sich sein Anspruch nicht auf 1/3.

 

 

 

Gleich in zwei Verfahren nacheinander hat ein

Oscherslebener gegen die zuständige ARGE vor dem Sozialgericht Magdeburg gewonnen.

Der verschuldete Leistungsbezieher bewohnt alleine eine Wohnung von 37 qm. Der

Vermieter hatte aus Gründen der Bonität darauf bestanden, dass beide Eltern,

die eine eigene Wohnung haben, den Mietvertrag mit unterschreiben. Die ARGE

bewilligte nur 1/3 der Miete: den Rest müssten laut Mietvertrag die Eltern an

den Vermieter zahlen. Ein erstes Gerichtsverfahren ging zugunsten des

Leistungsbeziehers aus. Die ARGE zahlte aber ab einem späteren Zeitpunkt wieder

nur 1/3 der Miete.

 

 

 

Das Sozialgericht Magdeburg hat die ARGE jetzt nochmals

verpflichtet, die Miete ganz zu übernehmen: Die Eltern hätten den Mietvertrag

nur aus Bonitätsgründen unterschrieben und seien nicht Mieter geworden. Sie

hätten dem Vermieter nur ein Schuldversprechen gegeben, damit ihr verschuldeter

Sohn überhaupt eine Wohnung anmieten könne.

 

 

 

Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 20. Februar 2010, S

11 AS 3600/09 ER, nicht rechtskräftig.

 

 

 

 

 

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