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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Aufhebung einer
Invalidenrente nach DDR-Recht ist zulässig

05.10.2010, Halle (Saale) – 8

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 008/10

 

 

 

Halle, 5. Oktober 2010

 

 

 

(LSG LSA) Aufhebung einer

Invalidenrente nach DDR-Recht ist zulässig

 

 

 

 

 

Invalidenrenten nach dem Recht der

DDR wurden zum 1. Januar 1992 in Erwerbsunfähigkeitsrenten umgewandelt, ohne

dass eine Gesundheitsprüfung erfolgte. Stellt sich später heraus, dass sich das

Leistungsvermögen wesentlich gebessert hat, kann die Rentenbewilligung

aufgehoben werden.

 

 

 

Das Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt hat eine Rentenaufhebung und Zahlungseinstellung der

Rentenversicherung ab September 2004 bestätigt. Die 1959 geborene Klägerin

hatte wegen eines Epilepsieleidens ab November 1991 eine Invalidenrente

erhalten. Durch Medikamente konnte eine wesentliche Besserung des Leidens mit

Anfallsfreiheit erreicht werden. Die Klägerin erwarb sogar 1997 den

Führerschein und nahm aktiv am Straßenverkehr teil; ab 1999 arbeitete sie

stundenweise in einer Gaststätte. Mehrere Gutachter bestätigten, dass ihr

Leistungsvermögen im September 2004 ausreichte, um auf dem allgemeinen

Arbeitsmarkt vollschichtig zu arbeiten. Die Richter waren der Auffassung, die

Rentenzahlung sei zu Recht aufgehoben worden, da die Klägerin nicht mehr

erwerbsunfähig gewesen sei. Unerheblich sei, ob sich der Gesundheitszustand

später wieder verschlechtert habe.

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, L 3 R 521/06, rechtskräftig.

 

 

 

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