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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Rückzahlungspflicht von
Hartz IV

07.06.2011, Halle (Saale) – 6

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 006/11

 

 

 

Halle, 7. Juni 2011

 

 

 

(LSG LSA) Rückzahlungspflicht von

Hartz IV

 

 

 

 

 

Wer durch ein Behördenversehen zuviel

Hartz IV erhält, muss dies zurückzahlen. Das gilt aber nur, wenn er den

Berechnungsfehler grob fahrlässig nicht erkannt hat. Eine Klage gegen die

verlangte Rückzahlung von überzahlten Leistungen ist vom Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt abgewiesen worden. Nach Meinung der Richter hätte der Kläger bei

Lesen des Bescheids erkennen können, dass ihm das Amt doppelt soviel Geld für

die Miete zahlte wie er angegeben hatte. An der groben Fahrlässigkeit ändere

auch eine behauptete Rechenschwäche und die Einnahme von starken Schmerzmitteln

nichts. Denn seinerzeit sei der Kläger auch in der Lage gewesen, per Internet

einen Gebrauchtwagen zu kaufen und diesen alleine in Norddeutschland abzuholen.

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. März 2011, L 5 AS 160/09, rechtskräftig

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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