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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher:
VRiLSG Dr. Thomas Harks
Telefon: +49 345 2202122
Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

23.10.2012, Halle (Saale) – 10

  • Landessozialgericht

 

 

800x600

 

Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II

an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für

die Zeiten der Anwesenheit. Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein

Geld. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser

Zeit tatsächliche Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten. Die

Kosten für die Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar

Gummihandschuhen werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale

Aufwandsentschädigung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.

 

800x600

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS

397/10, rechtskräftig

Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de