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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Jobcenter muss nicht für Schulreise im Rahmen einer Projektwoche zahlen

16.12.2019, Halle (Saale) – 3

  • Landessozialgericht

 

 

Halle.

Das Jobcenter muss nicht die Kosten einer Schüler-Studienreise übernehmen, die

als eines von mehreren Projekten im Rahmen einer Projektwoche angeboten wird.

Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle entschieden. Geklagt

hatte eine Schülerin, deren Familie Hartz IV-Leistungen bezog und die an einer

einwöchigen klassen- und jahrgangsübergreifenden Reise ihres Gymnasiums nach

London teilgenommen hatte.

 

 

 

Nach

Auffassung des Landessozialgerichts hat es das Jobcenter zu Recht abgelehnt,

die Kosten in Höhe von rund 400 ? zu übernehmen. Denn bei der London-Reise habe

es sich nicht um eine Klassenfahrt gehandelt. Sie habe nicht im Klassen- oder

Kursverband stattgefunden und auch nicht im Rahmen einer schulischen

Arbeitsgemeinschaft. Vielmehr sei die Reisegruppe nur für diese eine Fahrt

zusammengekommen. Deshalb hätte nicht die Gefahr bestanden, dass Schüler, die

sich die Teilnahme nicht leisten konnten, dadurch aus einer bestehenden Gruppe

ausgegrenzt würden. Insoweit liege der Fall anders als z.B. bei einer

Studienreise einer Englisch-AG oder bei einer Chorfahrt. Die Teilnahme sei auch

nicht verpflichtend gewesen. Die Klägerin hätte stattdessen an einem anderen

Projekt im Rahmen der Projektwoche teilnehmen können.

 

 

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. November 2019, L

2 AS 154/19, nicht rechtskräftig

 

 Hintergrund:Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) sieht für Hartz

IV-Bezieher u.a. Leistungen für Bildung und Teilhabe vor. So werden bei

Schülern u.a. die Kosten für Schulausflüge und für ?mehrtägige Klassenfahrten

im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen? als Bedarfe anerkannt (§ 28 Abs. 2

SGB II).

 

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