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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Keine Unfallrente ohne
Versicherungsschutz
26.10.2011, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/11
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 009/11
Halle, 25. Oktober 2011
(LSG LSA) Keine Unfallrente ohne
Versicherungsschutz
Ein selbstständiger
Baumaschinenhändler verlor durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim
Montieren eines Rolladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private
Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als
selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Später behauptete er, den Unfall als
Angestellter in einer neu gegründeten Firma seines Bruders erlitten zu haben.
Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die
dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen
waren die Richter der Überzeugung, dass keine versicherte Beschäftigung in der
angeblichen Firma des Bruders vorgelegen hatte. Vor dem Unfall habe die Firma
nicht nachweislich existiert. Auch die vorgelegten Arbeitsverträge und die
Angaben der Zeugen seien höchst widersprüchlich gewesen. Der Fall beschäftigt
mittlerweile die Staatsanwaltschaft.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juli 2011,
L 10 U 47/09, rechtskräftig
Hintergrund:
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle
von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2,3 oder 6
SGB II begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Für den Nachweis der
Ausübung einer versicherten Tätigkeit muss eine an Sicherheit grenzende
Wahrscheinlichkeit vorliegen.
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