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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Keine Unfallrente ohne
Versicherungsschutz

26.10.2011, Halle (Saale) – 9

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 009/11

 

 

 

Halle, 25. Oktober 2011

 

 

 

(LSG LSA) Keine Unfallrente ohne

Versicherungsschutz

 

 

 

 

 

Ein selbstständiger

Baumaschinenhändler verlor durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim

Montieren eines Rolladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private

Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als

selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Später behauptete er, den Unfall als

Angestellter in einer neu gegründeten Firma seines Bruders erlitten zu haben.

Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Die

dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen

waren die Richter der Überzeugung, dass keine versicherte Beschäftigung in der

angeblichen Firma des Bruders vorgelegen hatte. Vor dem Unfall habe die Firma

nicht nachweislich existiert. Auch die vorgelegten Arbeitsverträge und die

Angaben der Zeugen seien höchst widersprüchlich gewesen. Der Fall beschäftigt

mittlerweile die Staatsanwaltschaft.

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juli 2011,

L 10 U 47/09, rechtskräftig

 

 

 

Hintergrund:

 

Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind Arbeitsunfälle Unfälle

von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2,3 oder 6

SGB II begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Für den Nachweis der

Ausübung einer versicherten Tätigkeit muss eine an Sicherheit grenzende

Wahrscheinlichkeit vorliegen.

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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