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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Unfallrente nach
bewaffnetem Überfall
13.10.2008, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/08
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 009/08
Halle, 24. September 2008
(LSG LSA) Unfallrente nach
bewaffnetem Überfall
Der 1967 geborene, in Halle wohnhafte Kläger arbeitete
1998 in einer Vereinsgaststätte bei einer Tanzveranstaltung als
Aushilfskellner. Kurz vor Schluss überfielen zwei maskierte Männer das Lokal
und eröffneten, ohne Geld zu fordern, das Feuer in Richtung Schanktisch. Der
dahinter stehende Kläger erlitt dabei eine Querschnittslähmung. Umfangreiche
polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich der Täter und eines Motivs blieben ohne
Erfolg. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung der Verletzungsfolgen
als Arbeitsunfall ab, weil mehr für ein persönliches Motiv als für einen
Raubüberfall spreche. Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat hingegen die
Berufsgenossenschaft zur Feststellung eines Arbeitsunfalls verurteilt: Ein
Unfallzusammenhang liege bei Überfällen immer dann vor, wenn diese im Rahmen
der Betriebszugehörigkeit erfolgten. Dies gelte nur dann nicht, wenn ein
persönliches Tatmotiv zum Überfall geführt habe. Hier seien weder Täter noch
Motiv ermittelbar gewesen. Deshalb hätte die Berufsgenossenschaft beweisen
müssen, dass ein persönliches Motiv aus dem Umfeld des Klägers Grund für den
Überfall war. Mangels Kenntnis der Täter habe der Kläger auch nicht gegen seine
Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung des Sachverhaltes verstoßen können.
Landessozialgericht, Urteil vom 17. April 2008 (L 6 U
32/04), rechtskräftig
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