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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Unfallrente nach
bewaffnetem Überfall

13.10.2008, Halle (Saale) – 9

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 009/08

 

 

 

Halle, 24. September 2008

 

 

 

(LSG LSA) Unfallrente nach

bewaffnetem Überfall

 

 

 

 

 

Der 1967 geborene, in Halle wohnhafte Kläger arbeitete

1998 in einer Vereinsgaststätte bei einer Tanzveranstaltung als

Aushilfskellner. Kurz vor Schluss überfielen zwei maskierte Männer das Lokal

und eröffneten, ohne Geld zu fordern, das Feuer in Richtung Schanktisch. Der

dahinter stehende Kläger erlitt dabei eine Querschnittslähmung. Umfangreiche

polizeiliche Ermittlungen hinsichtlich der Täter und eines Motivs blieben ohne

Erfolg. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung der Verletzungsfolgen

als Arbeitsunfall ab, weil mehr für ein persönliches Motiv als für einen

Raubüberfall spreche. Das Sozialgericht bestätigte diese Auffassung.

 

 

 

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat hingegen die

Berufsgenossenschaft zur Feststellung eines Arbeitsunfalls verurteilt: Ein

Unfallzusammenhang liege bei Überfällen immer dann vor, wenn diese im Rahmen

der Betriebszugehörigkeit erfolgten. Dies gelte nur dann nicht, wenn ein

persönliches Tatmotiv zum Überfall geführt habe. Hier seien weder Täter noch

Motiv ermittelbar gewesen. Deshalb hätte die Berufsgenossenschaft beweisen

müssen, dass ein persönliches Motiv aus dem Umfeld des Klägers Grund für den

Überfall war. Mangels Kenntnis der Täter habe der Kläger auch nicht gegen seine

Mitwirkungspflichten bei der Aufklärung des Sachverhaltes verstoßen können.

 

 

 

Landessozialgericht, Urteil vom 17. April 2008 (L 6 U

32/04), rechtskräftig

 

 

 

 

 

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