Kontakt
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher:
VRiLSG Dr. Thomas Harks
Telefon: +49 345 2202122
Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
Adresse des Landessozialgerichts
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Rückzahlungspflicht von
Hartz IV
07.06.2011, Halle (Saale) – 6
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/11
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 006/11
Halle, 7. Juni 2011
(LSG LSA) Rückzahlungspflicht von
Hartz IV
Wer durch ein Behördenversehen zuviel
Hartz IV erhält, muss dies zurückzahlen. Das gilt aber nur, wenn er den
Berechnungsfehler grob fahrlässig nicht erkannt hat. Eine Klage gegen die
verlangte Rückzahlung von überzahlten Leistungen ist vom Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt abgewiesen worden. Nach Meinung der Richter hätte der Kläger bei
Lesen des Bescheids erkennen können, dass ihm das Amt doppelt soviel Geld für
die Miete zahlte wie er angegeben hatte. An der groben Fahrlässigkeit ändere
auch eine behauptete Rechenschwäche und die Einnahme von starken Schmerzmitteln
nichts. Denn seinerzeit sei der Kläger auch in der Lage gewesen, per Internet
einen Gebrauchtwagen zu kaufen und diesen alleine in Norddeutschland abzuholen.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. März 2011, L 5 AS 160/09, rechtskräftig
Impressum:
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer
Thüringer Straße 16
06112 Halle
Tel: (0345) 220-2113
Fax: (0345) 220-2103 und -2104
E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de