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(LSG LSA) Sportunfall in ?Kaderschmiede?
ist unfallversichert
01.12.2008, Halle (Saale) – 11
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/08
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 011/08
Halle, 28. November 2008
(LSG LSA) Sportunfall in ¿Kaderschmiede¿
ist unfallversichert
Wer als Schüler einer Kinder- und Jugendsportschule (KJS)
der DDR während des Sportunterrichts eine Verletzung erlitten hat, kann
Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben.
Die Klägerin besuchte eine KJS in Halle, die sie mit dem
Zeugnis der all-gemein bildenden Oberschule abschloss. Sie gehörte als
Geräteturnerin dem Leistungskader eines Sportclubs an. Bei dem in den
Stundenplan integrierten Training des Sportclubs verletzte sie sich bei einem
Flickflack. Der Unfallversicherungsträger lehnte eine Anerkennung als
Schulunfall ab, weil es sich um unversicherten ¿Leistungssport in einer
Kaderschmiede¿ gehandelt habe. Die Vermittlung von Wissen habe bei diesem
Schultyp nicht im Vordergrund gestanden.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt ist dieser
Auffassung nicht gefolgt und hat den Sportunfall als Arbeitsunfall anerkannt.
Auch Spezialschulen des Sports der DDR seien allgemein bildende Schulen
gewesen. Das Sporttraining zum Unfallzeitpunkt habe ¿ anders als z.B. ein
Training vor einem Wettkampf ¿ im sachlichen Zusammenhang mit dem versicherten
Schulbesuch gestanden, auch wenn es von dem Sportclub durchgeführt worden sei.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. April
2008 (L 6 U 143/03), rechtskräftig
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