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(LSG LSA) Gesetzlich
Krankenversicherte haben Anspruch auf "Lorenzo"s Öl"
30.01.2008, Halle (Saale) – 1
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/08
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 001/08
Halle, 22. Januar 2008
(LSG LSA) Gesetzlich
Krankenversicherte haben Anspruch auf "Lorenzo"s Öl"
¿Lorenzo"s Öl¿ ist eine Spezialölmischung zum
Einnehmen und bei einer seltenen unheilbaren Fettstoffwechselkrankheit die
einzige Möglichkeit, das Auftreten schwerer Nervenschädigungen zu verzögern
oder aufzuhalten. Die Kosten für eine Versorgung mit ¿Lorenzo"s Öl¿ betragen
monatlich deutlich unter 1000 Euro. Die Krankenkasse des Klägers hatte eine
Versorgung mit ¿Lorenzo"s Öl¿ trotz ärztlicher Verordnung abgelehnt, weil es
sich um ein diätisches Lebensmittel handele, für das die Krankenkasse nicht
zuständig sei. Die Klage beim Sozialgericht blieb ohne Erfolg.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat
¿Lorenzo´s Öl¿ als Fertigarzneimittel eingestuft. Unerheblich für eine
ärztliche Verordnung sei, dass hierfür keine arzneimittelrechtliche Zulassung
vorliege. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könnten für
gesetzlich Krankenversicherte ausnahmsweise bei einer lebensbedrohlichen und
regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung auch nicht zugelassene Arzneimittel
verordnet werden. Zwar liege hier keine unmittelbar lebensbedrohliche Krankheit
vor, aber es sei von einer kontinuierlichen Verschlechterung über Jahrzehnte
auszugehen. Da eine andere medizinische Behandlung ausscheide und ¿Lorenzo"s
Öl¿ langjährig erprobt sei, bestehe nach Auffassung des Gerichts eine
notstandsähnliche Lage. Die Verordnung von ¿Lorenzo"s Öl¿ entspreche auch den
Grundsätzen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit. Daher müsse die
Krankenkasse des Klägers die Behandlungskosten übernehmen.
( Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2007,
L 4 KR 39/06 , Revision ist anhängig beim Bundessozialgericht)
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