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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Sind betriebssportliche
Wettkämpfe gesetzlich unfallversichert?

23.06.2006, Halle (Saale) – 6

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 006/06

 

 

 

Halle, 20. Juni 2006

 

 

 

(LSG LSA) Sind betriebssportliche

Wettkämpfe gesetzlich unfallversichert?

 

 

 

Mit dieser Frage hatte sich das Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt jüngst zu befassen. Bei einem Fußballturnier zwischen

verschiedenen Betriebssportmannschaften verletzte sich ein Arbeitnehmer und

verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen. Die

Betriebssportmannschaft trat in Trikots des Arbeitgebers auf und bestand

ausschließlich aus Betriebsangehörigen. Ein regelmäßiges Training fand nicht

statt; mehrmals jährlich nahm die Betriebssportmannschaft aber an

Fußballturnieren teil.

 

 

 

Das Landessozialgericht hat die Auffassung der

Berufsgenossenschaft bestätigt, die sich nicht für zuständig hielt. Der

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport

setzt voraus, dass der körperliche Ausgleich zu den Belastungen der

unfallversicherten Arbeit im Vordergrund steht. Zwar zählen auch Sportarten mit

Wettkampfcharakter wie z.B. Fußball grundsätzlich zum Betriebssport. Bei dem

Fußballturnier überwog aber der Wettkampfcharakter gegenüber dem Zweck des

körperlichen Ausgleichs (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. März 2006 ¿ L 6 U

49/03).

 

 

 

Nach dieser Entscheidung hat das

Bundessozialgericht - in Abkehr von seiner bisherigen, langjährigen

Rechtsprechung - ¿an der Ausdehnung des Versichertenbetriebssports auf

Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen

Übungsstunden nicht mehr festgehalten¿. Ein sachlicher Zusammenhang zwischen

der unfallversicherten Tätigkeit und dem Betriebssport könne bei Wettkämpfen

nicht angenommen werden. Daher hätten die Arbeitgeber, mit deren Beiträgen die

gesetzliche Unfallversicherung finanziert wird, nicht für Verletzungen bei

sportlichen Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften zu haften (BSG, Urteil

vom 13. Dezember 2005 ¿ B 2 U 29/04 R).

 

 

 

Zukünftig wird - außerhalb regelmäßiger

Übungsstunden - bei Wettkämpfen von Betriebssportmannschaften kein gesetzlicher

Unfallversicherungsschutz mehr bestehen. Wenn sich ein Arbeitnehmer bei einem

solchen Wettkampf verletzt, hat er jedoch unverändert Anspruch auf Krankenbehandlung

und gegebenenfalls Krankengeld von seiner Krankenkasse.

 

 

 

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