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(LSG LSA) Eigenheimzulage mindert
den Anspruch auf Arbeitslosgengeld II
01.08.2006, Halle (Saale) – 7
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/06
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 007/06
Halle, 21. Juli 2006
(LSG LSA) Eigenheimzulage mindert
den Anspruch auf Arbeitslosgengeld II
Bezieher von Arbeitslosengeld II verlieren den
Anspruch auf staatliche Unterstützung, sobald sie ihren Lebensunterhalt wieder
aus zu berücksichtigendem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Bessern
sich die finanziellen Verhältnisse, wenn das Finanzamt im März eines jeden
Jahres die Eigenheimzulage überweist?
Mit dieser Frage hatte
sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jüngst zu befassen. Der Kläger
bewohnt ein älteres, geerbtes Einfamilienhaus und muss keinen Immobilienkredit
abbezahlen. Wegen Erwerbslosigkeit ist ihm Arbeitslosengeld II bewilligt
worden. Nach Überweisung der Eigenheimzulage durch das Finanzamt hat die
Behörde die Leistungen vorübergehend gestrichen, weil dieses Geld für den
Lebensunterhalt verwendet werden könnte. Der Kläger hat dagegen geklagt und
eingewandt, die Eigenheimzulage sei für den Einbau neuer Türen sowie eine
Erneuerung des Schornsteins vorgesehen. Diese wertsteigernden Maßnahmen dienten
der Bewohnbarkeit des Hauses und seien vergleichbar dem Ausbau bereits vorhandener
Bausubstanz.
Die Richter sind dieser Auffassung nicht gefolgt. Die
Eigenheimzulage ist nur dann nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie
die finanzielle Lage des Leistungsbeziehers gar nicht verbessert und einen
¿reinen Durchlaufposten¿ darstellt. Die Verwendung des Geldes zur Tilgung eines
Hauskredits wirkt sich nämlich nicht positiv auf den finanziellen Spielraum
aus. Wird die Eigenheimzulage jedoch zur Sanierung und Wertverbesserung von
Wohnraum genutzt, ist dies nicht vergleichbar. Nur bei der Notwendigkeit
dringender Instandsetzungsarbeiten z.B. bei schweren Substanzschäden des
Gebäudes kann die Eigenheimzulage unberücksichtigt bleiben, wenn dadurch die
Nutzbarkeit eines Gebäudes erhalten oder wiederhergestellt wird (Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2006 ¿ L 2 B 78/06 AS ER) .
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