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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Kein Anspruch auf
Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme

29.01.2007, Halle (Saale) – 1

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 001/07

 

 

 

Halle, 25. Januar 2007

 

 

 

(LSG LSA) Kein Anspruch auf

Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen

Krankenkassen müssen grundsätzlich nicht die Kosten einer ¿Bodylift¿¿Operation

zur Entfernung überschüssiger Hautfalten übernehmen, die infolge einer extremen

Gewichtsabnahme aufgetreten sind. Der Kläger hatte sein Körpergewicht innerhalb

von drei Jahren durch Sport und Diät um 70 kg reduziert. Als Folge sind

lappenförmige schlaffe Hautfalten im Bereich von Brust und Bauch sowie

Hauterschlaffungen der Arme und Oberschenkel verblieben. Der Antrag bei seiner

Krankenkasse auf Kostenübernahme einer Hautstraffungsoperation blieb ohne

Erfolg.

 

 

 

Das Landessozialgericht

hat einen solchen Anspruch ebenfalls abgelehnt. Eine Kostenübernahme ist nicht

zulässig, um die Verbesserung des Gesundheitszustands durch die Gewichtsabnahme

zu honorieren. Vielmehr muss eine behandlungsbedürftige Krankheit bestehen. Bei

dem Kläger liegt aber keine körperliche Anormalität von Krankheitswert vor.

Dauerhaft nicht behandelbare Hautentzündungen sind nicht vorhanden. Der Hautüberschuss

führt auch nicht zu einer schweren körperlichen Entstellung. Dies würde

voraussetzen, dass man beim flüchtigen Anblick des Klägers in angezogenem

Zustand Erschrecken, Abscheu oder eine anhaltende Abneigung empfinden könnte.

Selbst wenn die Hauterschlaffung zu einer psychischen Erkrankung geführt hat,

ist eine Operation zu Lasten der Krankenversicherung ausgeschlossen. Psychische

Störungen sind Folge der Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper und nur mit den

Mitteln der Psychotherapie und Psychiatrie zu behandeln.

 

 

 

(Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,

Urteil vom 16. November 2006 ¿ L 4 KR 60/04).

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

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