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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Geänderte örtliche
Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform

26.07.2007, Halle (Saale) – 7

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 007/07

 

 

 

Halle, 25. Juni 2007

 

 

 

(LSG LSA) Geänderte örtliche

Zuständigkeit der Sozialgerichte durch die Kreisgebietsreform

 

 

 

 

 

Zum 1. Juli 2007 tritt

das Gesetz zur Anpassung der Organisation der Gerichte an die

Kreisgebietsneuregelung vom 19. April 2007 (GVBl. LSA Nr. 8/2007 vom 30. April

2007) in Kraft. Dies hat auch Auswirkungen auf die örtliche Zuständigkeit der

Sozialgerichte für einige Gerichtsbezirke im Land. Da sich die örtliche

Zuständigkeit nach dem Wohnsitz eines Klägers richtet, treten ab dem 1. Juli

2007 für folgende Landesteile Änderungen ein:

 

 

 

Die Bewohner des

ehemaligen Landkreises Bernburg, für die bisher das Sozialgericht Dessau

zuständig war, müssen sich in Zukunft an das Sozialgericht Magdeburg wenden.

 

 

 

Für die Bewohner der

nördlichen Gemeinden des bisherigen Landkreises Zerbst (Hobeck, Loburg, Lübs,

Prödel, Rosian, Schweinitz und Zeppernick), die bisher ebenfalls beim

Sozialgericht Dessau geklagt haben, ist künftig das Sozialgericht Stendal

zuständig.

 

 

 

Die

Sozialleistungsträger, die das vor der Klageerhebung erforderliche

Verwaltungsverfahren durchgeführt haben, müssen in der Rechtsbehelfsbelehrung

des Widerspruchsbescheides auf das richtige Gericht hinweisen. Im Falle einer

Klage beim örtlich unzuständigen Sozialgericht erleiden die Kläger dadurch

allerdings keine Nachteile. Die Klagefrist gilt nämlich auch dann als gewahrt,

wenn die Klage bei einem anderen Gericht eingeht. Von dort wird sie an das

zuständige Sozialgericht weitergeleitet. Jedoch ist auf jeden Fall auf die

Einhaltung der Klagefrist von einem Monat nach Zugang der schriftlichen

Entscheidung des Sozialleistungsträgers zu achten. Ansonsten ist die Klage

unzulässig.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt

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Thüringer Straße 16

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Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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