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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Operative
Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkassen nur bei äußerlicher Entstellung

12.09.2007, Halle (Saale) – 9

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 009/07

 

 

 

Halle, 12. September 2007

 

 

 

(LSG LSA) Operative

Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkassen nur bei äußerlicher Entstellung

 

 

 

 

 

Mit der Frage, wann

eine Versicherte Anspruch gegen ihre gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der

Kosten für eine operative Brustvergrößerung hat, hat sich das

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt befasst. Die sehr kräftig gebaute Klägerin

leidet unter einer deutlichen Unterentwicklung ihrer Brüste, die auch

unterschiedlich groß sind. Dadurch hat sich ein erheblicher psychischer

Leidensdruck entwickelt, weshalb der behandelnde Nervenfacharzt die

Kostenübernahme einer kosmetischen Brustvergrößerung befürwortet hatte. Die

Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab.

 

 

 

Das

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat diese Auffassung bestätigt. Eine

behandlungsbedürftige Krankheit liegt nur dann vor, wenn eine Körperfunktion

beeinträchtigt ist oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt. Eine

Entstellung kann vorliegen, wenn sie schon bei flüchtiger Begegnung in

alltäglichen Situationen auffällt, wie z. B. bei einer Frau ohne natürliches

Kopfhaar. Form und Größe der weiblichen Brust sind jedoch außerordentlich

vielfältig. Die Unterentwicklung der Brüste bei der Klägerin ist zwar

auffallend, jedoch nach Auffassung der Richter noch nicht entstellend. Auch ist

die unterschiedliche Brustgröße auf den ersten Blick kaum erkennbar. Der

psychische Leidensdruck der Klägerin führt ebenfalls nicht zu einem Anspruch

auf Kostenübernahme. Operationen am gesunden Körper, um psychische Leiden zu

beeinflussen, sind keine ärztliche Behandlung im Sinne der gesetzlichen

Krankenversicherung.

 

 

 

(Landessozialgericht

Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. November 2006 - L 4 KR 38/04 -, rechtskräftig).

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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