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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Schulskikurs für Kind
von Hartz IV-Beziehern

20.12.2007, Halle (Saale) – 12

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

Halle, 20. Dezember 2007

 

 

 

(LSG LSA) Schulskikurs für Kind

von Hartz IV-Beziehern

 

 

 

 

 

Kinder einer Bedarfsgemeinschaft mit

Arbeitslosengeld II können einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen

Schulskikurs haben.

 

 

 

Ein Schüler aus Halle nahm - wie fast

alle Klassenkameraden - an einem von der Schule angebotenen mehrtägigen Skikurs

teil, der benotet wurde. Die ARGE weigerte sich, die Kosten in Höhe von 191 Euro

zu übernehmen, weil es sich um Schulunterricht handele. Das angerufene

Sozialgericht hat die ARGE zur vollen Kostenübernahme des Schulskikurses

verpflichtet: Es handelte sich nach Meinung der Richter um eine Klassenfahrt,

für die nach dem Gesetz ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Die Sportnote

war nur Teil der Veranstaltung, im Vordergrund stand die Stärkung der

Klassengemeinschaft. Ein Verzicht auf den Skikurs hätte zu einer Ausgrenzung

des Schülers aus dem Klassenverband geführt. Die Kosten für den Skikurs waren

von der ARGE in voller Höhe zu übernehmen. Ersparte Aufwendungen für den

häuslichen Lebensunterhalt des Schülers durften nicht abgezogen werden, weil

das Arbeitslosengeld II eine monatliche Pauschale ohne Kürzungsmöglichkeit ist.

Das Urteil ist rechtskräftig geworden.

 

 

 

(Sozialgericht Halle, Urteil vom 21.

September 2007, S 17 AS 109/07)

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Nach § 23 Abs. 3 Ziffer 3 SGB II

besteht neben dem laufenden Arbeitslosengeld II zusätzlich eine Anspruch auf

Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher

Bestimmungen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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