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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) ARGEN und Landkreise
können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein

11.03.2008, Halle (Saale) – 2

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

 

 

Halle, 26. Februar 2008

 

 

 

(LSG LSA) ARGEN und Landkreise

können zur Übernahme von Stromschulden verpflichtet sein

 

 

 

 

 

Droht Hartz IV-Empfängern wegen

rückständiger Beitragszahlungen eine Stromsperre, kann ein Anspruch auf

finanzielle Unterstützung bestehen. Dies war von dem Träger des SGB II

abgelehnt worden, weil die Schulden wegen unterbliebener Abschlagszahlungen

selbst verschuldet seien. Das Sozialgericht Stendal unterstützte diese

Auffassung. Das daraufhin angerufene Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in

einem Eilverfahren hingegen entschieden, dass die Stromsperre eine der

Unbewohnbarkeit der Wohnung vergleichbare Notlage ist, weil ohne Strom

elementare Bedürfnisse wie Kochen, Lesen oder Telefonieren nicht möglich sind.

Zur Vermeidung eines Missbrauchs darf die Behörde die Schulden aber direkt an

den Stromlieferanten zahlen und auch künftig die Abschlagszahlungen direkt

dorthin abführen.

 

 

 

Bei den Antragstellern lagen

verschiedene Gründe für die aufgelaufenen Stromschulden vor: Sie mussten

bereits ein Darlehen der Behörde wegen früherer Energieschulden abstottern.

Dazu kam, dass sie ihre sehr schlecht gedämmte Wohnung nach einer Gassperre

längere Zeit mit Stromradiatoren beheizt hatten. Zudem waren die errechneten

Beträge für Miete und Nebenkosten zu niedrig und für die monatlichen

Abschlagszahlungen nicht ausreichend. Ob die Stromschulden aber als Darlehen

oder ausnahmsweise als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu übernehmen sind, hängt

von ihrer Verursachung ab. Dies hat das Landessozialgericht im Eilverfahren

nicht klären können und der abschließenden Entscheidung des Sozialgerichts

Stendal überlassen.

 

 

 

( Landessozialgericht, Beschluss vom

19. September 2007, L 2 B 242/07 AS ER , rechtskräftig)

 

 

 

 

 

 

 

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