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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts

(LSG LSA) Hartz IV: Keine größere
Wohnung wegen Hund

05.06.2008, Halle (Saale) – 5

  • Landessozialgericht

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

- Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

 

 

Halle, 30. Mai 2008

 

 

 

(LSG LSA) Hartz IV: Keine größere

Wohnung wegen Hund

 

 

 

 

 

Wer ein Haustier hält, hat keinen Anspruch auf höheres

Arbeitslosengeld II wegen der Unterhaltskosten des Tieres oder auf eine größere

Wohnung. Dieser Auffassung war eine Hundebesitzerin, die sich gegenüber

Leistungsempfängern mit Kindern benachteiligt fühlte. Das angerufene

Sozialgericht Dessau-Roßlau folgte ihrer Auffassung jedoch nicht. Das

Arbeitslosengeld II sieht keine Sonderleistungen bei Haustierhaltung vor. Auch

bei der Bemessung der angemessenen Wohnungsgröße dürfen Haustiere nicht

berücksichtigt werden. Sie können nämlich - anders als Kinder - keine Personen

einer Bedarfsgemeinschaft sein (Sozialgericht Dessau-Roßlau, Urteil vom 16.

April 2008, rechtskräftig).

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Regelleistung für das Arbeitslosengeld II beträgt

gemäß § 20 SGB II derzeit 345 ¿ für Alleinstehende; im Haushalt lebende Kinder

erhalten 80% des Betrags. Nur in wenigen Ausnahmefällen, zu denen die Kosten

der Haustierhaltung nicht gehören, sind weitere Zahlungen im Wege eines

Mehrbedarfs zulässig. Die Unterkunftskosten werden gemäß § 22 SGB II

übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit richtet sich nach

der Anzahl der zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen. So sind für etwa

für Alleinstehende maximal 50 qm Wohnfläche angemessen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Pressesprecher: RLSG Carsten Schäfer

Thüringer Straße 16

06112 Halle

Tel: (0345) 220-2113

Fax: (0345) 220-2103 und -2104

E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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