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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Kein Arbeitsunfall nach
Trunkenheitsfahrt
06.11.2008, Halle (Saale) – 10
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/08
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 010/08
Halle, 29. Oktober 2008
(LSG LSA) Kein Arbeitsunfall nach
Trunkenheitsfahrt
Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit infolge
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall, scheiden Ansprüche
gegen die gesetzliche Unfallversicherung aus. Dabei muss die
Blutalkoholkonzentration - anders als im Strafverfahren - nicht unbedingt durch
ein standardisiertes Verfahren bewiesen sein.
Der Versicherte war frühmorgens auf dem Weg zur Arbeit
kurz hinter seinem Wohnort in einer Linkskurve geradeaus gefahren und gegen
einen Baum geprallt. Die Polizisten am Unfallort bemerkten Alkoholgeruch sowie
eine geleerte Schnapsflasche im Fahrerraum. Eine in der Notfallambulanz des
Krankenhauses entnommene Blutprobe ergab eine erhebliche
Blutalkoholkonzentration. Wegen der Notoperation wurden keine weiteren
Blutentnahmen durchgeführt. Der Versicherte verstarb infolge der Verletzungen
einige Wochen darauf. Die Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche der Witwe des
Versicherten ab, da dieser alkoholbedingt absolut fahruntüchtig gewesen sei.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Klage der
Witwe letztinstanzlich abgewiesen. Zwar erlaube die Blutprobe nicht den
Nachweis der absoluten Fahruntüchtigkeit, da sie nicht nach standardisierten
Regeln durchgeführt wurde. In Zusammenschau mit dem Unfallhergang sowie der
Feststellungen der Polizisten habe jedoch zumindest relative Fahruntüchtigkeit
vorgelegen. Andere Unfallursachen als ein typischer alkoholbedingter Fahrfehler
wie etwa ein technischer Defekt, Wildwechsel, Witterungsverhältnisse oder die
Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer seien nicht ersichtlich. Deshalb scheide
die Anerkennung als Arbeitsunfall aus.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. April
2008 (L 6 U 39/04), rechtskräftig
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