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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Mediation jetzt auch an
den Sozialgerichten möglich
24.02.2009, Halle (Saale) – 1
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/09
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 001/09
Halle, 27. Januar 2009
(LSG LSA) Mediation jetzt auch an
den Sozialgerichten möglich
Seit dem 02. Januar 2009 besteht beim Landessozialgericht
in Halle sowie bei den Sozialgerichten Halle, Dessau-Roßlau, Magdeburg und
Stendal die Möglichkeit der gerichtsinternen Mediation. Damit wird ein in
Sachsen-Anhalt im Januar 2006 begonnenes Pilotprojekt nochmals erweitert.
Mediation bietet den Parteien eines Rechtsstreits die
Möglichkeit, in einem freiwilligen Verfahren ¿ während des laufenden
Gerichtsverfahrens ¿ eine selbstständige und einvernehmliche Konfliktlösung
herbeizuführen. Spezielle, zu Mediatoren ausgebildete Richter begleiten als
unabhängige Dritte diesen Weg der Konfliktlösung. Sie haben keine
Entscheidungsbefugnis. Gelingt die Mediation, wird das Gerichtsverfahren durch
einen gerichtlichen Vergleich beendet. Scheitert jedoch der Versuch der
einvernehmlichen Konfliktbeilegung, wird das Gerichtsverfahren fortgeführt. Der
als Mediator tätige Richter darf aber dann kein Urteil in der Sache fällen.
Weitere Informationen zur Mediation finden sich auf der
Internetseite des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (www.justiz.sachsen-anhalt.de)
unter der Rubrik ¿wir über uns¿.
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
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