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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Bei Jobsuche
unfallversichert
28.04.2009, Halle (Saale) – 3
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 003/09
Halle, 26. März 2009
(LSG LSA) Bei Jobsuche
unfallversichert
Wer sich auf Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei
einem möglichen Arbeitgeber vorstellt, ist auf diesem Weg gesetzlich
unfallversichert. Das gilt auch, wenn es zunächst nicht zum Abschluss eines
Arbeitsvertrages kommt und der Arbeitsuchende noch mal hingeht, um
Arbeitspapiere nachzureichen.
Der Kläger erlitt bei dem zweiten Weg einen Verkehrsunfall.
Die beklagte Berufsgenossenschaft und auch das Sozialgericht lehnten eine
Anerkennung der Verletzungsfolgen als Arbeitsunfall ab: Vorbereitungshandlungen
zur Beschäftigungssuche gehörten zum privaten Lebensbereich und seien
unversichert. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die
Berufgenossenschaft jedoch zur Anerkennung als Arbeitsunfall verurteilt. Nach
Auffassung der Richter gehören die Wege im Zusammenhang mit der Arbeitsuche und
mit Vertragsverhandlungen nicht zum unversicherten Bereich. Sie sind vielmehr
Teil der versicherten Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar
2008, L 6 U 31/05, nicht rechtskräftig.
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