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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Aus für die fiktive
Intelligenzrente
28.04.2009, Halle (Saale) – 4
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/09
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 004/09
Halle, 28. April 2009
(LSG LSA) Aus für die fiktive
Intelligenzrente
Wer zu DDR-Zeiten keine Versorgungszusage für eine
Alterversorgung der Intelligenz erhalten hatte, kann nach der bisherigen
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nachträglich fiktiv einbezogen werden.
Dies führt zu einer erheblich höheren Rente, ohne dass dafür Rentenbeiträge
gezahlt worden sind.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat nun in einer
Grundsatzentscheidung eine solche fiktive Einbeziehung abgelehnt. Der zuletzt
als Ingenieur in einem Produktionsbetrieb tätige Kläger habe zwar alle
Voraussetzungen für eine Versorgungszusage nach dem Recht der DDR erfüllt. Weil
er jedoch nie eine Versorgungsurkunde erhalten hatte, sei das AAÜG (Anspruchs-
und Anwartschaftsüberführungsgesetz) auf ihn nicht anwendbar. Der
bundesdeutsche Gesetzgeber habe den Kreis der Versorgungsberechtigten nicht
nachträglich erweitern wollen. Auch das verfassungsrechtliche Gebot der
Gleichbehandlung verlange keine fiktive Einbeziehung, weil der Kläger jederzeit
der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung hätte beitreten können.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. März
2009, L 1 R 91/06, Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
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