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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Abwrackprämie für
Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
25.09.2009, Halle (Saale) – 9
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/09
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 009/09
Halle, 25. September 2009
(LSG LSA) Abwrackprämie für
Hartz-IV-Empfänger bleibt anrechnungsfrei
Wie schon zuvor das Sozialgericht Magdeburg hat auch das
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jetzt entschieden, dass die Abwrackprämie
nicht als Einkommen auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden darf.
Es sei eine zweckbestimmte Einnahme, mit der die Bundesregierung den Absatz von
Neuwagen fördern wollte. Würde die Prämie angerechnet werden, hätten die
Leistungsbezieher nicht zum Kauf eines Neuwagens motiviert werden können. Auch
stehe die Prämie nicht für den Unterhalt zur freien Verfügung, da sie
wirtschaftlich betrachtet in die Bezahlung des Neuwagens einfließe. Das neue
Auto sei nicht als Vermögen zu verwerten gewesen, da es den
vermögensgeschützten Wert von 7.500 Euro nicht erreiche.
Landesozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.
September 2009, L 2 AS 315/09 B ER, rechtskräftig.
Hintergrund:
§ 11 SGB
II Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) Als
Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert ...
¿
(3) Nicht als Einkommen sind zu
berücksichtigen ¿Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen...einem
anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des
Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem
Buch nicht gerechtfertigt wären...
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