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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Volle Mietübernahme
trotz drei Unterschriften
16.03.2010, Halle (Saale) – 3
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/10
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 003/10
Halle, 16. März 2010
(LSG LSA) Volle Mietübernahme
trotz drei Unterschriften
Einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen steht die gesamte
Miete zu, wenn er die angemessene Wohnung alleine bewohnt. Haben die Eltern den
Mietvertrag mit unterschrieben, vermindert sich sein Anspruch nicht auf 1/3.
Gleich in zwei Verfahren nacheinander hat ein
Oscherslebener gegen die zuständige ARGE vor dem Sozialgericht Magdeburg gewonnen.
Der verschuldete Leistungsbezieher bewohnt alleine eine Wohnung von 37 qm. Der
Vermieter hatte aus Gründen der Bonität darauf bestanden, dass beide Eltern,
die eine eigene Wohnung haben, den Mietvertrag mit unterschreiben. Die ARGE
bewilligte nur 1/3 der Miete: den Rest müssten laut Mietvertrag die Eltern an
den Vermieter zahlen. Ein erstes Gerichtsverfahren ging zugunsten des
Leistungsbeziehers aus. Die ARGE zahlte aber ab einem späteren Zeitpunkt wieder
nur 1/3 der Miete.
Das Sozialgericht Magdeburg hat die ARGE jetzt nochmals
verpflichtet, die Miete ganz zu übernehmen: Die Eltern hätten den Mietvertrag
nur aus Bonitätsgründen unterschrieben und seien nicht Mieter geworden. Sie
hätten dem Vermieter nur ein Schuldversprechen gegeben, damit ihr verschuldeter
Sohn überhaupt eine Wohnung anmieten könne.
Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 20. Februar 2010, S
11 AS 3600/09 ER, nicht rechtskräftig.
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