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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Aufhebung einer
Invalidenrente nach DDR-Recht ist zulässig
05.10.2010, Halle (Saale) – 8
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 008/10
Halle, 5. Oktober 2010
(LSG LSA) Aufhebung einer
Invalidenrente nach DDR-Recht ist zulässig
Invalidenrenten nach dem Recht der
DDR wurden zum 1. Januar 1992 in Erwerbsunfähigkeitsrenten umgewandelt, ohne
dass eine Gesundheitsprüfung erfolgte. Stellt sich später heraus, dass sich das
Leistungsvermögen wesentlich gebessert hat, kann die Rentenbewilligung
aufgehoben werden.
Das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt hat eine Rentenaufhebung und Zahlungseinstellung der
Rentenversicherung ab September 2004 bestätigt. Die 1959 geborene Klägerin
hatte wegen eines Epilepsieleidens ab November 1991 eine Invalidenrente
erhalten. Durch Medikamente konnte eine wesentliche Besserung des Leidens mit
Anfallsfreiheit erreicht werden. Die Klägerin erwarb sogar 1997 den
Führerschein und nahm aktiv am Straßenverkehr teil; ab 1999 arbeitete sie
stundenweise in einer Gaststätte. Mehrere Gutachter bestätigten, dass ihr
Leistungsvermögen im September 2004 ausreichte, um auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt vollschichtig zu arbeiten. Die Richter waren der Auffassung, die
Rentenzahlung sei zu Recht aufgehoben worden, da die Klägerin nicht mehr
erwerbsunfähig gewesen sei. Unerheblich sei, ob sich der Gesundheitszustand
später wieder verschlechtert habe.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. April 2010, L 3 R 521/06, rechtskräftig.
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