Kontakt
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher:
VRiLSG Dr. Thomas Harks
Telefon: +49 345 2202122
Fax: +49 345 2202103, 2202104
E-Mail: presse.lsg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
Adresse des Landessozialgerichts
Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Feuerwehr hilft bei
Krankentransport ? wer zahlt?
03.11.2010, Halle (Saale) – 10
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 010/10
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 010/10
Halle, 3. November 2010
(LSG LSA) Feuerwehr hilft bei
Krankentransport ¿ wer zahlt?
Ein gesetzlich Krankenversicherter
musste mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen
seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter
die Wohnung im ersten Stock verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr musste
einspringen. Sie holte den Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und
brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die
Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien.
Der Versicherte klagte erfolgreich dagegen. Das Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Die Richter
meinten, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der
Krankenhausbehandlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie
etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune.
Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Juni 2010, L 10 KR 59/08, rechtskräftig.
Impressum:
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer
Thüringer Straße 16
06112 Halle
Tel: (0345) 220-2113
Fax: (0345) 220-2103 und -2104
E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landessozialgericht Sachsen-AnhaltPressestelleThüringer Straße 1606112 Halle (Saale)Tel: 0345 220-2122 Fax: 0345 220-2103 und -2104 Mail: presse.lsg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lsg.sachsen-anhalt.de