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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Wer bekommt die
"Hausfrauenentschädigung"?
10.01.2012, Halle (Saale) – 11
- Landessozialgericht
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/11
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
- Pressemitteilung Nr.: 011/11
Halle, 23. November 2011
(LSG LSA) Wer bekommt die
"Hausfrauenentschädigung"?
Diese Frage stellte sich wegen der
Höhe der Entschädigung eines Klägers für einen zweistündigen Gerichtstermin.
Sein persönliches Erscheinen war angeordnet worden. Der arbeitslose Hartz
IV-Bezieher führte den Haushalt für Lebensgefährten und Mutter. Zunächst wurde
eine Zeitaufwandsentschädigung von 3 ?/Stunde festgelegt, weil der Kläger keine
Einkünfte habe. Das war ihm zu wenig. Das angerufene Gericht erhöhte daraufhin
den Stundensatz auf 12 ?. Nach dem Gesetz komme es nur darauf an, dass man den
Haushalt führe und nicht erwerbstätig sei. Daran ändere der Bezug von
Erwerbsersatzeinkommen nichts. Berufstätige Kläger mit geringem Einkommen
könnten allerdings benachteiligt sein, wenn sie einen geringeren Bruttolohn
erhielten.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt,
Beschluss vom 18. November 2011, L 4 P 18/09, rechtskräftig
Hintergrund:
Sozialgerichtsgesetz
§ 191
Ist das persönliche Erscheinen eines
Beteiligten angeordnet worden, so werden ihm auf Antrag bare Auslagen und
Zeitverlust wie einem Zeugen vergütet; ...
Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz
§ 21 Entschädigung für Nachteile bei
der Haushaltsführung
Zeugen, die einen eigenen Haushalt
für mehrere Personen führen, erhalten eine Entschädigung für Nachteile bei der
Haushaltsführung von 12 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder
wenn sie teilzeitbeschäftigt sind und außerhalb ihrer vereinbarten regelmäßigen
täglichen Arbeitszeit herangezogen werden. ?
§ 22 Entschädigung für
Verdienstausfall
Zeugen, denen ein Verdienstausfall
entsteht, erhalten eine Entschädigung, die sich nach dem regelmäßigen
Bruttoverdienst einschließlich der vom Arbeitgeber zu tragenden
Sozialversicherungsbeiträge richtet und für jede Stunde höchstens 17 Euro
beträgt. ?
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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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06112 Halle
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