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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landessozialgerichts
(LSG LSA) Wann ist Bowling mit der Firma unfallversichert?
23.03.2012, Halle (Saale) – 4
- Landessozialgericht
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Diese Frage hatte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jüngst zu
beantworten. Ein Arbeitnehmer hatte sich beim Bowling mit Firmenkollegen die
Schulter verrenkt, als er nach einem gelungenen Wurf abgeklatscht wurde. Die
Richter haben die Klage auf Anerkennung als Arbeitsunfall abgewiesen. Wenn der
Arbeitgeber eine Betriebsveranstaltung organisiere, sei der teilnehmende
Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Dies gelte hier jedoch nicht, weil
eine Fremdfirma im Anschluss an eine Produktschulung die Arbeitnehmer zu
Abendessen und Bowling eingeladen habe. Es sei keine betriebseigene Gemeinschaftsveranstaltung
gewesen, da der Arbeitgeber die Teilnahme nicht ausdrücklich gewünscht hätte.
Daran ändere auch nichts, dass er spontan für die Getränke aufgekommen sei. Es
sei eine Marketingveranstaltung der Fremdfirma geblieben.Landessozialgericht
Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Dezember 2011, L 10 U 31/08, rechtskräftig
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